Räumungsklage / Untermieter

  • Hallo Zusammen:-)


    ich wohne zur Untermiete bei einem Hauptmieter (schriftlicher Untermietvertrag wurde geschlossen). Der Hauptmieter sagte mir auch, dass er mich bei der Wohnungsgesellschaft gemeldet hat. Umgemeldet bin ich auch seitdem ich dort wohne.

    Nun kam mein Hauptmieter HEUTE mit einer Räumungsklage (die er Anfang Januar erhalten hat) um die Ecke, wo meine Person NICHT drinsteht. Er hat mich also auch nicht bei der Wohnungsgesellschaft gemeldet.

    Nun ist meine Frage, ob der Gerichtsvollzieher mich überhaupt rausschmeissen kann, da ich ja nicht namentlich in der Räumungsklage stehe, der Untermietvertrag aber schriftlich vorliegt und ich auch gemeldet bin. Nur wusste offensichtlich der Vermieter nichts von mir (aber erlaubt Untervermietung grundsätzlich, denn in der Räumungsklage steht ein Untermieter der mal in der Wohnung gelebt hat).

    Die Wohnungsgesellschaft meint, dass der Untermietvertrag nichtig sei und sie mich daher rausschmeissen können. Grundsätzlich gilt der Vertrag aber nur zwischen mir und dem Hauptmieter oder sehe ich das falsch?


    Meine Frage ist nun, ob ich nun vom Gerichtsvollzieher rausgeschmissen werden kann oder nicht.

    Hoffe auf Antworten und vielen Dank im Voraus!!

    Liebste Grüße

    Luna

  • Hallo Lunahh,

    kommt nicht auf die Klage, sondern auf das Urteil an. Wenn sich im Verlauf der Verhandlungen herausstellt, dass Du Untermieter bist, wird das Urteil in aller Regel auch auf Dich lauten und Du wirst vom Gerichtsvollzieher mit geräumt.

    Selbst wenn Du nicht im Urteil stehst, hilft Dir das nicht viel. Der Gerichtsvollzieher wird zwar nur die benannten Personen räumen. Der Vermieter kann Dich aber nach §940a ZPO per einstweiliger Verfügung räumen. So eine einstweilige Verfügung dauert nur ein paar Tage. Dazu kommt dann noch die Vorlaufzeit des örtlichen Gerichtsvollziehers. Viel Zeit kannst Du damit also nicht herausholen.

    Soweit mir bekannt, kann Dich das auch ne Stange Geld kosten, zumindest dann, wenn dem Vermieter der Nachweis gelingt, dass Du von der bevorstehenden Räumung wusstest und einfach nicht ausgezogen bist..

    cu

    Guenni

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