Hallo Zusammen:-)
ich wohne zur Untermiete bei einem Hauptmieter (schriftlicher Untermietvertrag wurde geschlossen). Der Hauptmieter sagte mir auch, dass er mich bei der Wohnungsgesellschaft gemeldet hat. Umgemeldet bin ich auch seitdem ich dort wohne.
Nun kam mein Hauptmieter HEUTE mit einer Räumungsklage (die er Anfang Januar erhalten hat) um die Ecke, wo meine Person NICHT drinsteht. Er hat mich also auch nicht bei der Wohnungsgesellschaft gemeldet.
Nun ist meine Frage, ob der Gerichtsvollzieher mich überhaupt rausschmeissen kann, da ich ja nicht namentlich in der Räumungsklage stehe, der Untermietvertrag aber schriftlich vorliegt und ich auch gemeldet bin. Nur wusste offensichtlich der Vermieter nichts von mir (aber erlaubt Untervermietung grundsätzlich, denn in der Räumungsklage steht ein Untermieter der mal in der Wohnung gelebt hat).
Die Wohnungsgesellschaft meint, dass der Untermietvertrag nichtig sei und sie mich daher rausschmeissen können. Grundsätzlich gilt der Vertrag aber nur zwischen mir und dem Hauptmieter oder sehe ich das falsch?
Meine Frage ist nun, ob ich nun vom Gerichtsvollzieher rausgeschmissen werden kann oder nicht.
Hoffe auf Antworten und vielen Dank im Voraus!!
Liebste Grüße
Luna