Betriebskostenabrechnung - wie verhalten

  • Guten Abend.

    Ich hoffe, dass ich das richtige Unterforum für mein Anliegen gewählt habe.

    Ich habe Gestern (20.1.2020) eine Nebenkostenabrechnung erhalten, die mich stutzig gemacht hat.

    Dabei wird der Abrechnungszeitraum vom 01.06.2017-31.05.2018 behandelt und ich werde zu einer Nachzahlung von immerhin 911€ aufgefordert.

    Nun habe ich gelesen, dass der Vermieter (hier eine Hausverwaltung) lediglich bis zu 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (also hier der 31.05.2019) die Kosten geltend machen kann.

    Wie kann und sollte ich mich in dieser Situation verhalten?

    Vielen Dank im Voraus!

    Liebe Grüße,

    Florian

  • Hallo,

    als erstes könntest du den Vermieter darauf hinweisen, eventuell liegt die Verspätung der Abrechnung gar nicht in seinen Bereich und ist aus diesem Grund noch immer wirksam. Oder es ist gar nicht die Abrechnung für 2018 sondern 2019 und nur ein Tippfehler.

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