Knebel-Mietvertrag überhaupt rechtens?

  • Hallihallo an alle und erst mal großes Lob, dass hier so vielen geholfen werden kann!

    bei mir geht es um einen Bekannten, es handelt sich dabei um einen afrikanischen Flüchtling, in dem Haus wohnen fast ausschließlich Migranten, weshalb ich vermute, dass es von der Vermieterin ausgenutzt wird, dass viele von den Bewohnern Probleme mit dem Verstehen schriflticher Dokumente haben. Ich lade hier mal einen kleinen Auszug aus dem (beidseitig unterschriebenem) Wohnungsauszugsprotokoll hoch, mit der Frage ob die Forderungen (speziell die Rückzahlungen unter Punkt 15 oder die Forderungen unter Punkt 11) von der Vermieterin überhaupt eingefordert werden können. Es handelt sich dabei um eine WG, bei der die Zimmer einzeln vermietet werden. Mein Bekannter möchte demnächst ausziehen und wir befürchten, dass die Vermieterin alles tun wird, um die Kaution nicht zurückzubezahlen.

    vielen Dank im Vorraus und schönen Abend

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  • Hallo,

    ja viele Klauseln sind davon unwirksam auf den ersten Blick.

    Hier werden Reparaturen voll umgelegt, was nicht möglich ist, sondern eher nur im Rahmen einer Kleinreparaturklausel. Auch der Verwaltungsaufwand kann allgemein nicht umgelegt werden, sondern sind in die Miete einzupreisen.

    Gruß

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