Können Dauermietverträge auch zwischen Privatpersonen geschlossen werden? Ist tatsächlich das Kündigungsrecht des Vermieters ausgeschlossen, sofern der Mieter natürlich seinen Rechten und Pflichten nachkommt? Oder ist dies eine veraltete Form des Mietvertrages die in der Form keine Gültigkeit besitzt?
Dauermietvertrag
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tombtigger -
1. Mai 2011 um 10:31 -
Erledigt
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Wann sollte es so etwas gegeben haben, egal ob Privatperson oder nicht? Selbst im Kaiserreich gab es meines Wissens so etwas nicht.
Man kann heute einen Vertrag mit Kündigungsauschluss oder einen qualifizierten Zeitmietvertrag abschließen.
Mehr dazu hier:
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... "Dauer"mietverträge ...
Grenzen werden im BGB aufgezeigt. Google hilft da weiter. -
Erst mal vielen Dank für die Antwort!
Beim Googln bin ich mehrfach auf nachfolgende oder ähnlich lautende Definitionen gestoßen:
"Hauptkennzeichen eines Dauermietvertrages ist der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes seitens des Vermieters. Seit dem Jahr 1953 wurden diese Dauermietverträge abgeschlossen, überwiegend von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen. Mietgliedern von Wohnungsbaugenossenschaften werden ebenfalls manchmal Dauermietverträge angeboten. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um den besten Schutz, den ein Mieter genießen kann.Der vertragliche Kündigungsschutz überschreitet den gesetzlichen Mieterschutz in weiten Teilen. Selbst bei Verkauf der Wohnung oder des Gebäudes bleibt der Dauermietvertrag bestehen. Der Käufer der Immobilie ist verpflichtet in den bestehenden Dauermietvertrag als zukünftiger Vermieter einzutreten. Für die Mieter ist dies also wirklich der beste Schutz. Wer allerdings eine vermietete Wohnung kaufen möchte, der sollte sich unbedingt darüber informieren, welche Mietverträge mit den Mietern geschlossen wurden. Denn wenn die Immobilie später selbst genutzt werden soll, so kann dies schnell zu Problemen führen.."Von daher gehe ich davon aus, dass es diese Form der Mietverträge gab und wohl auch noch gibt, kann es mir aber nicht wirklich vorstellen. Suche nun nach gesetzlichen Grundlagen o.ä. dafür....
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Hallo tombtigger,
"Selbst bei Verkauf der Wohnung oder des Gebäudes bleibt der Dauermietvertrag bestehen."
Grundsätzlich jeder MV."Der Käufer der Immobilie ist verpflichtet in den bestehenden Dauermietvertrag als zukünftiger Vermieter einzutreten. Für die Mieter ist dies also wirklich der beste Schutz. Wer allerdings eine vermietete Wohnung kaufen möchte, der sollte sich unbedingt darüber informieren, welche Mietverträge mit den Mietern geschlossen wurden. Denn wenn die Immobilie später selbst genutzt werden soll, so kann dies schnell zu Problemen führen.."
Röchtöch! Der Mieter wird "mitgekauft". Das sollten Immobilienkäufer wissen."Von daher gehe ich davon aus, dass es diese Form der Mietverträge gab und wohl auch noch gibt, kann es mir aber nicht wirklich vorstellen. Suche nun nach gesetzlichen Grundlagen o.ä. dafür...."
Naja, üblicherweise unterscheidet man heutzutage nur noch zw. Wohn- und Gewerberaum-MV (Garagen und Stellplätze sind bei Gewerbe einzusortieren). -
Seit dem Jahr 1953 wurden diese Dauermietverträge abgeschlossen, überwiegend von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen. Mietgliedern von Wohnungsbaugenossenschaften werden ebenfalls manchmal Dauermietverträge angeboten.
Da steht es doch, Mitglieder oder Genossen von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, bzw. Genossenschaften. Man kauft sich dort ein und bleibt ein Leben lang Mitglied mitsamt der Wohnung.
Diese Art der Wohnraumvermietung ist aber auf dem freien Markt nicht anzureffen.
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Danke für Eure Hinweise!!!
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