Erstattung von Reparaturen

  • Guten Tag an alle!

    Ich habe die Suchfunktion genutzt, jedoch nichts Passendes zu meiner Frage gefunden. Ich entschuldige mich im Vorraus, falls ich etwas frage, was schon Thema war und auch für den folgenden Roman.

    Erstes Problem: Die Spüle in der Küche hat einen extra Boiler, somit besteht dieses Problem nur in der Spüle. Die ersten Sekunden kommt brühend heißes Wasser raus, danach nur noch kaltes Wasser. Ich habe dem Vermieter vor ca. einem Jahr Bescheid gegeben, als er in der Wohnung war. Er hat sich natürlich erstmal die Finger verbrannt und das Problem mit dem danach kalten Wasser heruntergespielt, weil er das Wasser gleich wieder zugedreht hat und mir nicht mehr zuhören wollte.

    Wenn kaltes Wasser kommt, muss ich das Wasser zudrehen und einige Minuten warten, bis wieder warmes Wasser kommt. Teilweise muss ich mein Geschirr im Bad in einem kleinen Waschbecken spülen.

    Zweites Problem: Das Rollladenband in der Küche ist fast durch, weswegen ich die Jalousie in der Küche zulasse, damit nichts Gröberes passiert. Meine Vermieter haben das im August vor meinem Urlaub auch persönlich gesehen und gesagt, dass sie sich darum kümmern, wenn ich zurück bin. Seit Oktober bin ich wieder da, habe meinen Vermietern gleich Bescheid gegeben, es kam keine Reaktion. Nach einer zweiten Anfrage, kam die Antwort, dass der Handwerker momentan viel zu tun hätte und sich bei mir melden würde für einen Termin. Diese Info kam im November.

    Mittlerweile haben wir fast Februar und nichts davon ist behoben worden. Darf ich meinen Vermietern z.B. eine Deadline setzen und wenn bis dahin nichts passiert, selbst jemanden beauftragen und den Vermietern die Rechnung schicken und um Erstattung bitten bzw. ihnen die Rechnung direkt zukommen lassen, damit sie diese gleich selbst bezahlen können?

    Danke schon mal für euer Feedback.

    Liebe Grüße.

  • Hallo,

    ja, die Möglichkeit der Selbstvornahme gibt es und ist auch gesetzlich geregelt in § 536a II BGB.

    Die Kosten müsstest du dann erstmal tragen und dann vom Vermieter einfordern bzw. mit der Miete verrechnen. Wobei das mit dem Rollladenband unter Umstände eine Kleinreparatur ist und so oder so von dir getragen werden müsste.

    Gruß

  • Hallo Akylah,

    das mit der Selbstvornahme ist ein zweischneidiges Schwert. Wie Darkshadow bereits geschrieben hat, hast Du durchaus das Recht auf Selbstvornahme. Theoretisch musst Du nicht einmal den Vermieter auf Zahlung verklagen, sondern kannst das mit der Miete verrechnen.

    Praktisch lauern da aber ziemlich viele rechtliche Fallstricke, von der Form der Ankündigung über die Beweisführung bis hin zur tatsächlichen Verrechnung, die das Risiko für einen juristischen Laien ziemlich hoch werden lassen, einen Fehler zu machen und eventuell eine Abmahnung oder Kündigung zu kassieren.

    Ohne Unterstützung durch einen Rechtskundigen würde ich so etwas nicht angehen.

    cu

    Guenni

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