Untermiete möbliertes Zimmer kündigen

  • Hi zusammen,

    das hier ist mein erster Beitrag hier. Ich schieße am besten direkt mit meinem Anliegen los:

    Ich bin aktuell Untermieter in einem möblierten Zimmer in der Wohnung der Vermieterin. Ich Werde sehr wahrscheinlich kurzfristig meinen aktuellen Job wechseln. Im Mietvertrag steht, dass die Vermieterin eine Kündigungsfrist von 14 Tagen hat, der Mieter hingegen ganze 2 Monate. Ist dieser Unterschied in der Kündigungsfrist rechtens? Welche Kündigungsfrist habe ich?

    Ich freue mich auf eure Unterstützung. Vielen Dank im Voraus! :)

  • Die Kündigungsfrist ergibt sich aus § 573c BGB. Interessant ist für dich Absatz 3 mit dem Verweis auf § 546 II Nr. 2 BGB.

    Da muss du selbst schauen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Falls ja, ist eine Abweichung von einer Frist von 2 Wochen zu Monatsende nicht möglich, siehe § 573c IV BGB.

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