Auszug - Wände weiß Streichen (Nachmietersuche wurde erlaubt, dann abgesagt)

  • Hallo zusammen,

    vielleicht kann uns hier jemand kurz helfen. Sachverhalt in kurzen Stichpunkten. Dann ist es für euch leichter die Fakten zu erfassen:

    - Erlaubnis Nachmietersuche gestattet

    - hatten etliche Interessenten, welche die Wohnung im jetzigen Zustand übernommen hätten zu unserem Wunschtermin vor Mietende

    - Wurden dann gebeten die Termine abzusagen, der Eigentümer hat einen eigenen Nachmieter gefunden der auch vor Mietende einziehen möchte

    - wir sollen nun trotzdem Wände weiß streichen - Wohnung ist allerdings in super Zustand, alles weiß

    - Seit Oktober letzten Jahres Schimmelstellen am Glasdach - hier wurde nichts unternommen, lediglich Experte konsultiert, der von Zirkulationsproblem sprach, kein Lüft oder Heizproblem seitens der Mieter (Konstruktionsfehler im Bau, auch ältere Dichtungen im Glasdach)

    Kann ich die Schönheitsreparatur ablehnen und bin rechtlich abgesichert?

  • Wenn sich die Wohnung in einem guten Zustand befindet (kleinere Abnutzungsspuren sind zu akzeptieren), dann müssen auch keine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden.

    "Rechtlich abgesichert" ist dann immer relativ. Zum einen kann man den Zustand erst dann wirklich feststellen, wenn diese tatsächlich leer ist, zum anderen kommt es dann auch auf die Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklauseln im Vertrag an.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Wohnung wurde renoviert übernommen. Sieht aber noch sehr gut aus. Auch im Hinblick auf den Schimmel macht ein Streichen - vor dessen Behandlung - ja nicht wirklich Sinn. Zumindest nicht an diesen 3 betroffenen Wänden.

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