Zinszahlungen Darlehen in BKA

  • Moin ☺️

    Wir haben am Freitag, 17.01.2020, unsere Betriebskostenabrechnung für 2019 erhalten. So weit, so normal. Bis auf einen dort aufgeführten Punkt: "Zinszahlungen Darlehen". Also alles was ich bisher dazu in Erfahrung bringen konnte war, dass jegliche Zinsen/Kreditzinsen/Bankgebühren usw NICHT umlegbare Kosten sind. Ist das so richtig? Kann ich den Punkt bedenkenlos streichen und mich im Widerspruch einfach auf die Betriebskostenverordnung berufen? VM "verlangt" den Widerspruch samt Gesetzesgrundlage, Paragraphen und Urteilen ? Ich denke so ins Detail muss ich nicht gehen, aber für sich selber ist man gerne so sicher wie es geht ☺️

    Vielleicht weiß ja jemand von euch da genaueres? Irgendwie findet man nicht sooo viel zu dem Thema, also entweder wirds stillschweigend als rechtens empfunden oder kaum ein VM haut sowas stumpf in die BKA rein ? Ach so, bei dem Darlehen geht es wohl um eines aus dem Jahre 2012, mit welchem die Erben des Hauses, in welchem wir in einer Einliegerwohnung leben, ausgezahlt wurden. Also ja eigentlich ein Privatkredit der mich als Mieter nicht zu jucken hat, oder?

    Liebe Grüße und hoffentlich weiß jemand mehr

  • VM "verlangt" den Widerspruch samt Gesetzesgrundlage, Paragraphen und Urteilen

    Wenn euer Vermieter eigene Kosten in Rechnung stellt, dann muss er die auch mit Gesetzen und Verordnungen begründen. Nicht ihr müsst euren Widerspruch begründen. Oder anders gesagt, wer etwas fordert muss auch die Begründung liefern.

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