Hauseingangstür defekt_ Einbruch_Mietminderung

  • Hallo Forennutzer,

    über Ostern ist mir mein Rad aus meinem abgeschlossenen Kellerraum gestohlen worden...

    Vermutlich ist der Dieb durch die Hauseingangstür gekommen, die sich ohne Schlüssel, aufdrücken lässt.

    Vor Monaten habe ich unter Zeugen die Vermieterin über diesen Umstand aufgeklärt. Ihre Antwort war immer "...das haben mehrere Firmen schon repariert bzw. sei die Tür doch gar nicht kaputt.."

    ich erwäge eine Mietminderung bzw. frage ich mich nach weiteren Möglichkeiten, den Schaden (Rad kostete 1200 Euro, Hausratversicherung übernimmt nur einen geringen Teil, hoffentlich) an die Vermieterin weiterzugeben...

    Kennt ihr euch da ein bisschen besser aus, was nun möglich ist?

    Vielen Dank für euern Rat,

    Willi

  • Hallo Forennutzer,

    über Ostern ist mir mein Rad aus meinem abgeschlossenen Kellerraum gestohlen worden...

    Wie gut/schlecht war dieser Raum abgesichert?

    Vermutlich ist der Dieb durch die Hauseingangstür gekommen, die sich ohne Schlüssel, aufdrücken lässt.

    Ich vermute, dass dies möglich ist, weil Hausbewohner die Sperre im Schloss umstellen, damit sich die Tür einfach aufdrücken lässt.

    Vor Monaten habe ich unter Zeugen die Vermieterin über diesen Umstand aufgeklärt.

    Aufklären, auch unter Zeugen bringt nichts. Mängel an der Mietsache (auch wenn es keine sind müssen immer beweisbar schriftlich vorgebracht werden)

    Ihre Antwort war immer "...das haben mehrere Firmen schon repariert bzw. sei die Tür doch gar nicht kaputt.."

    Sag ich doch, wenn jemand der Mieter am Schloss rumfummelt......

    ich erwäge eine Mietminderung bzw. frage ich mich nach weiteren Möglichkeiten, den Schaden (Rad kostete 1200 Euro, Hausratversicherung übernimmt nur einen geringen Teil, hoffentlich) an die Vermieterin weiterzugeben...

    Das sollten Sie lieber sein lassen, denn die Vermieterin ist doch nicht für die Nachlässigkeit der Mieter verantwortlich zu machen. Schon mal davon gehört, dass man Haustüren auch abschließen kann?

    Kennt ihr euch da ein bisschen besser aus, was nun möglich ist?

    Vielen Dank für euern Rat,

    Willi

    Da ist nichts möglich. Das nächste Rad nicht in den Keller, sondern mit in die Wohnung nehmen.

  • Mietminderung können Sie nur bei Mängeln am gemieteten Objekt vornehmen. Ob die Ursache des Diebstahles allein an einer möglich offenen Haustür lag, können Sie schwerlich beweisen. Ebenso könnte der Dieb ein anderer Mitmieter des Hauses sein, wo sich Ihre vermutete Ursache schnell in Luft auflösen könnte.
    Also cool bleiben.

  • dennoch bleibt die frage, ob ich eine lapidar-lasche
    haltung zum thema funktionierende wohnungseingangstür als mieter einfach so hinnehmen muss...
    übrigens wurde die tür kaputt manipuliert, sie ist definitiv defekt...
    und abschliessen darf man aus Flucht-feuerschutzgründen eine tür nicht...

    lg, willi

  • williwillswissen:

    "ob ich eine lapidar-lasche haltung zum thema funktionierende wohnungseingangstür als mieter einfach so hinnehmen muss..."
    Ähem, über Deine Wohnungseingangstür könnten wir uns ja auch noch unterhalten...

    "übrigens wurde die tür kaputt manipuliert, sie ist definitiv defekt...
    und abschliessen darf man aus Flucht-feuerschutzgründen eine tür nicht..."
    abschliessen. Das ist bekannt. Nicht bekannt ist aber, ob bzw. wer die Haustür beschädigt bzw. manipuliert hat.
    Mein Fahrrad ist gut 40 Jahre alt, kostete gebraucht mal 50 oder 100 Mark, hat Dreigang-Rücktrittbremsnabe - und ich hoffe, dass mir das keiner klaut...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!