Zuschuss zu Renovierungskosten vom Vermieter

  • Hallo!

    Ich wohne seit ca. fünf Jahren in einer Mietwohnung. Es ist meine erste Mietwohnung seit dem Auszug aus meinem Elternhaus. Da ich noch nicht so erfahren bin, was mir als Mieter überhaupt zusteht, würde ich mich hier über dieses Forum gerne nach Erfahrungen umhören.

    Es geht um das Thema Renovierungsarbeiten. Als ich meine Mietwohnung bezogen habe, war diese ordnungsgemäß mit Raufaser tapeziert und komplett weiß gestrichen. Nun wohne ich ca. fünf Jahre in der Wohnung, habe noch kein einziges Mal gestrichen oder tapeziert, und es ist nun definitiv fällig. An einigen Kanten im Flur ist die Tapete abgenutzt, im Bad sieht es auch nicht mehr so schick aus.

    Kann mir jemand sagen, ob ich mich einfach mit meinem Vermieter in Verbindung setzen soll, ob der Vermieter sich an den Kosten beteiligen würde, wenn ich beispielsweise die Auswahl einer neuen Tapete dem Vermieter überlassen würde? Oder wenn ich nicht selbst eine Firma dafür beauftrage, sondern den Vermieter die Firma auswählen lasse?

    Die Wohnung ist nicht von privat vermietet, sondern über eine Wohnungsgesellschaft.

    Meine einzige Sorge ist, dass ich durch überflüssige Fragen negativ bei meinem Vermieter auffalle und solche Fragen durch einen Austausch mit anderen Mietern vielleicht vorab klären kann.

    Mir ist dabei bewusst, dass ich für die Instandhaltung meiner Mietwohnung (Stichwort Schönheitsreparaturen) selbst verantwortlich bin. Aber das Tapezieren eines kompletten Flurs ist ja schon ein größerer Aufriss...

    Liebe Grüße,

    hamburgerjung92

  • Warum umständlich wenn es auch leichter geht. Raufasertapete kann man prima ausbessern. Auf yt gibts Filme dazu. ;)

  • Hallo,

    wer für die Schönheitsreparaturen zuständig ist ergibt sich aus dem Mietvertrag. Grundsätzlich ist es der Vermieter, aber meistens wird im Mietvertrag diese Pflicht des Vermieters auf den Mieter umgelegt in Rahmen von Schönheitsreparaturklauseln. Diese müsste man dann auf dessen Wirksamkeit prüfen. Es gibt einige Gründe warum diese Klauseln im Vertrag unwirksam sind und so weiterhin der Vermieter verpflichtet bleibt.

    Sollte die Pflicht auf dich wirksam übertragen worden sein, so muss sich der Vermieter nicht daran beteiligen.

    Gruß

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