Hallo zusammen,
erst einmal ein frohes Neues Jahr an alle! Ich habe mich neu hier angemeldet, da ich zwei Nebenkostenabrechnungen erhalten habe und nicht einschätzen kann, ob ich diese noch zahlen muss, da hier einige Dinge zusammenkommen.
Meine Frau und ich sind zum 31.01.2018 aus einer Mietswohnung ausgezogen. Dabei wurde durch uns versäumt, dem Vermieter unsere neue Anschrift mitzuteilen. Wir haben jedoch Handy- und Festnetznummer angegeben, unter der wir auch aktuell noch zu erreichen sind.
Über diese Rufnummern kontaktierte uns der Vermieter am 30.12.19, um unsere Anschrift zu erfragen. Am 31.12. erhielten wir postalisch Nebenkostenabrechnungen für die Zeiträume 01.06.2016 bis zum 31.05.2017 (Abrechnung datiert auf den 23.12.2018) und 01.06.2017 bis zum 31.12.2017 (datiert auf dem 23.12.19), die insgesamt eine Nachzahlungsforderung des Vermieters ergeben. Der bisherige Abrechnungszeitraum war immer der 01.06. – 31.05. des Folgejahres.
Den Abrechnungen beigefügt waren 2 Belege der ISTA bzgl. der Abrechnung der Heizkosten (Verdampfer an den Heizkörpern):
Abrechnungszeitraum 01.06.16 – 31.05.17 mit Abrechnungsdatum 09.08.2019
Abrechnungszeitraum 01.06.17 – 31.05.18 mit Abrechnungsdatum 25.10.2019
Eine Rücksprache mit der ISTA ergab, dass vermutlich für die Abrechnungserstellung der ISTA an den Vermieter notwendige Belege (wie z.B. Rechnungen über den Heizölbezug) erst sehr spät vom Vermieter an die ISTA übergeben wurden, so dass die Abrechnungen erst so spät erstellt werden konnten.
Unserer Meinung nach wurden die Nebenkostenabrechnungen hier deutlich zu spät erstellt und sind von uns nicht mehr zu bezahlen. Hier sehen wir den Vermieter in der Pflicht, die Belege zeitnah an die ISTA zu übersenden, oder falls erfolgt auch sonst wie darauf einzuwirken, dass die Abrechnung der ISTA zeitnah erstellt wird. Sehen wir dies korrekt?
Wie aber ist es zu werten, dass dem Vermieter unsere Anschrift nicht vorlag, er aber telefonisch erst am 30.12.2019 Kontakt zu uns aufnahm?
Ist es rechtens, die Abrechnung für den Zeitraum 01.06.2016 bis zum 31.05.2017 auf den 23.12.2018 rückzudatieren und uns am 31.12.2019 zuzusenden?
Vielen Dank für Eure Rückmeldung!