Betriebskostenabrechnung nicht wie im Mietvertrag

  • hallo zusammen,

    ich habe auf die Schnelle auch ein paar Fragen.

    1. Wasser- und Abfallgebühren werden bei uns nach Anzahl der Personen des Haushalts abgerechnet. Im Mietvertrag hingegen steht, dass diese Posten nach Wohnfläche abgerechnet werden. ist das rechtens?

    2. ich habe die Hausverwaltung schon im letzten Jahr darauf hingewiesen, dass die Müllgebühren halbiert werden können/sollen. Laut AHA rechnet man ca 20l pro Person pro Woche, wir haben hier 60l. was kann ich hier tun?

    3. auch bis heute, 2.1.2020 hatten wir unsere Betriebskostenabrechnung 2018 nicht im Briefkasten. Was kann, darf, muss ich hier tun?

    über kurze Antworten wäre ich sehr dankbar.

    gruß d.s.

  • Hallo,

    soweit eine Abrechnungsmethode im Mietvertrag festgelegt worden ist, ist diese auch maßgeblich.

    Bezüglich des Mülls könnte man an das Wirtschaftlichkeitsgebot denken, aber das verpflichtet den Vermieter nicht dazu notwendigerweise immer das billigste zu nehmen. Ich glaube da kann man weniger tun, gerade wenn die Tonnen trotzdem voll werden.

    Soweit der Abrechnungszeitraum typischerweise immer vom Jahresanfang bis zum Ende geht, so ist die Abrechnung von 2018 verfristet und es ist keine Nachzahlung mehr zu leisten. Jedoch gibt es hiervon die Ausnahme, wenn der Vermieter für die Verzögerung nichts kann, wenn etwa eine Abrechnung verspätet bei ihm eintrifft. Man kann trotzdem auf eine Abrechnung weiterhin bestehen um eventuelles Guthaben herauszuverlangen.

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