durfen die Kinder sich einen Zelt auf einer Wiese naben Mitshaus aufstellen?

  • Hallo zusammen,

    mein Sohn und ein Freund von ihm haben sich ein Zelt neben unserem Haus auf einer Wiese aufgebaut. Jetzt ist der Hausmeister erbracht deswegen. Erstmal soll man laut ihm die Wiese nicht nutzen durfen ( das machen so manche). Dann darf man da auch nicht andere Leute von neben an bringen, und die Kinder durfen keinen Lerm machen. Wenn jemand in dem Zelt übernachtet hätte, aber die haben es nur zum Spielen benutzt. Wir haben es auch nach einer Nacht abgebaut und die Ruhezeiten wurden auch angehalten.

    Wie sieht das das Allgemeinerecht, denn im Mitvertrag steht nur das das gilt. Es steht nichts von nichtbenutzen durfen der Wiesen. Geschweige denn von nicht spielendurfen der Kinder.

    Darf man das?

    Gruß Magii33

  • Hallo Magii33,

    ob oder was man darf oder ncht, kann ich Dir definitiv nicht sagen.
    Ich würde die Wiese zum Spielen auf jeden Fall nutzen, jedoch wohl eher nicht unbedingt ein Zelt aufbauen, aber keinesfalls es über Nacht stehen lassen.
    Die Wiese darf nur dann nicht betreten werden, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde.

  • Hallo Magii33,
    das "Allgemeinerecht" kann man leider nicht verstehen, da zu wenig Information vorhanden sind. Deshalb schauen Sie mal nach, ob Sie eine Hausordnung am Mietvertrag haben. Was dort drin steht, daran muessen Sie sich halten.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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