Ein - und Auszugspauschale

  • Hallo zusammen,

    ich hätte mal eine Frage an euch bzgl. einer Ein -und Auszug pauschale.

    Wir waren 1 Jahr und 4 Monate in der Wohnung. Auf der letzten Eigentümer Versammlung wurde eine sogenannte Ein - und Auszug pauschale in Höhe von 100 Euro erhoben, die der Eigentümer jetzt von mir verlangt.

    In der Zusammenfassung der Eigentümerversammlung steht aber nichts davon, dass der Mieter die Kosten zu tragen hat. Außerdem war die Eigentümer Versammlung auch Monate nach unserem Einzug.

    Muss ich als Mieter die Kosten tragen?

    Merci für eure Unterstützung

  • Hallo,

    solche Klauseln sind im allgemeinen unwirksam. Das liegt an § 556 BGB. Neben der eigentliche Miete dürfen nur Betriebskosten geltend gemacht werden und solche Pauschalen gehören nicht dazu.

    Du solltest also insgesamt mal deine Betriebskostenabrechnung darauf prüfen, ob auch nur Kosten umgelegt worden sind, die auch umgelegt werden dürfen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!