Renovierungskosten von Kaution abgezogen

  • Hallo zusammen,

    drei Monate vor Auszug hat sich der Vermieter die Wohnung angeschaut und davon gesprochen, dass er Küche, Bad und Wohnzimmer von einem Maler streichen lassen möchte und mir gesagt, ich bräuchte mich um nichts zu kümmern beim Auszug. Naiver weise habe ich entsprechend nicht renoviert bei Auszug. Nun möchte der Vermieter einen Monat nach meinem Auszug die Malerkosten von meiner Kaution abziehen.

    Ist das überhaupt erlaubt? Er hat mir nicht die Gelegenheit gegeben die Wohnung selber zu streichen bzw. Mängel zu beheben nach meinem Auszug mit Schlüsselübergabe am 15.11.2019. Das eigentliche Mietende war der 30.11.2019. In den zwei Wochen dazwischen hätte ich auf jeden Fall, die Wohnung renoviert, wenn er es gewollt hätte.

    Gibt es da nicht ein Gesetz, das besagt, dass der Vermieter dem Mieter eine Frist erst setzen muss um Mängel selber zu beheben?

    (Falls relevant, es gab kein Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug. )


    Ich bin für jede Antwort dankbar.


    Viele Grüße

    Ann

  • Hallo,

    grundsätzlich hast du Recht.

    Das Problem hier liegt aber darin, dass die Malerarbeiten ja abgesprochen waren. Das könnte man auch so auslegen, dass sich der Vermieter mit dir darauf geeinigt hat, dass er die Schönheitsreparaturen auf deine Kosten übernimmt. Das ist individual möglich.

    Aber das muss auch erstmal bewiesen werden von Vermieter, ob ihn das gelingt, wenn es nur ein Gespräch war und du ehrlich sagst für dich war es nicht ersichtlich das du die Kosten tragen sollst, ist fraglich. Zudem müssten auch erstmal überhaupt die Schönheitsreparaturen wirksam auf dich umgelegt sein müssen.

    Gruß

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