Zuschlag für Aufzug

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    ich wohne in meiner aktuellen Wohnung seit gut 2 Jahren. Am Samstag hatte ich einen Brief im Briefkasten der mich über eine Mieterhöhung informiert. Die ist im Prinzip noch völlig im Rahmen.

    Im Brief wurden alle posten zur Berechnung der Miete aufgelistet.

    Dort findet sich ein posten unter Instandhaltungskosten..... Zuschlag für Aufzug.

    Das Problem an der ganzen Sache ist nun. Es gibt keinen Aufzug in dem Haus.

    Also habe ich die Wohnungsbaugesellschaft angerufen die die Wohnungen vermietet. Dort wurde mir gesagt, da es sich um öffentlich geförderte Wohnungen handelt konnte damals in den 70ern die kosten aller Gebäude auf alle Mieter umgelegt werden. Unabhängig davon ob es nun einen Aufzug in meinem Haus gibt oder nicht.

    Das kommt mir irgendwie nicht richtig vor.

    Kennt sich jemand damit aus und kann mich diesbezüglich aufklären bitte?

    Danke und Gruß,

    Oliver

  • Der Aufzug muss schon in dem Gebäude sein, wo man wohnt und ihn auch benutzen kann. Eine pauschale Umlage ist, wie in deinem Fall, nicht rechtens.

    Möglichkeit Mieterschutzbund aufzusuchen o.ä.? Anstonsten erstmal höflich auf diesen Misstand hinweisen.

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