Hallo zusammen,
wenn im Mietvertrag steht:
…
Die ordentliche Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zum ____________ zulässig.
(Die ordentliche Kündigung kann höchstens für den Zeitraum von vier Jahren ausgeschlossen werden. Maßgebend für die Berechnung der Frist ist das Datum des Vertragsabschlusses und nicht der Mietbeginn.)
…
und im Feld kein Datum eingetragen ist, bedeutet es, dass es keinen Kündigungsverzicht gibt?
Grüße Konstantin