Wohnung gekündigt, aber noch keine neue in Aussicht

  • Hallo zusammen,

    sorry, wenn ich in diesem Beitrag die unterschiedlichsten Fragen habe, aber das Thema ist sehr komplex. Ich versuche es kurz zusammen zu fassen: Meine Tochter wohnte mit ihrem Freund 3,5 Jahre zusammen in einer Wohnung . Gemeinsamer Mietvertrag. Im Sommer Trennung beziehungstechnisch, aber nicht räumlich. Meine Tochter begab sich auf Wohnungssuche. Beide suchten das Gespräch mit dem Vermieter, in dem sie auch erklärten, dass ihr Ex gerne in der Wohnung bleiben möchte. Der Vermieter gab das mündliche Okay. Zum 1.11. fand meine Tochter eine Wohnung, teilte es dem Vermieter mit, der meinte nun plötzlich, dass ihm das zu schnell ginge und sie müssten erstmal beide schriftlich kündigen. Das haben sie dann gemacht mit der Bitte den Erhalt des Schreibens schriftlich zu bestätigen, was bis heute nicht geschehen ist. In dem Schreiben stand auch drinnen, dass der Ex die Wohnung gerne weiterhin mieten möchte und die Miete für die nächsten 3 Monate ( Kündigungsfrist ) alleine übernehmen wird. Natürlich zahlt er die Miete nicht vollständig, sondern nur seinen Anteil und es gibt Ärger ohne Ende. Frage: Sollte er bis zum 31.1.20 keine Wohnung gefunden haben, muss er trotzdem raus ? Wenn nicht, muss meine Tochter weiterhin Miete zahlen, da das Schreiben nicht schriftlich bestätigt wurde ? Der Ex zeigt keinerlei Motivation die Wohnung zu entmüllen, was ist wenn er sich aus dem Staub macht und meine Tochter alles entsorgen muss und auf allen Kosten und Herrichten der Wohnung alleine sitzen bleibt ? Hat sie da irgendeine Handhabe gegen ihren Ex ? Sie hat es lediglich schriftlich, dass er eben die 3 Monate für die gesamte Miete aufkommt. 1500 Euro Kaution ( von meiner Tochter hinterlegt ) bekommt sie natürlich auch noch nicht zurück. Dazu eine weitere Frage: Im Wohnzimmer zeigt sich im Bereich der Balkontür auf dem Parkett Schimmel ( der Boden war bereits bei Einzug von deutlichen Gebrauchsspuren gekennzeichnet, aber es liegt nichts Schriftliches vor ), kann es sein, dass die Erneuerung von der Kaution abgezogen wird ? Generell gefragt : Kann meine Tochter irgendetwas unternehmen, damit ihr Ex in die Puschen kommt, eben schon mal zu entmüllen, einen Teil zu streichen etc ? Denn sie ist ja auch voll berufstätig und Ende Januar alles auf einmal zu schaffen, ist ja fast unmöglich. Es muss ja alles zum 31.1 erledigt sein. Ich weiß, viele Fragen, aber sie kriecht momentan auf dem Zahnfleisch, hat ja auch die doppelte Miete zu stämmen und so. Danke für Antworten. Etwas ganz Wichtiges habe ich vergessen: Der Vermieter hat ganz deutlich zu verstehen gegeben, dass er den Ex als Mieter nicht akzeptiert, da er zu wenig verdient.

  • Hallo,

    wenn eine Wohnung gekündigt worden ist, muss die Wohnung auch entsprechend zum Zeitpunkt geräumt werden. Falls man nicht rechtzeitig auszieht macht man sich gegenüber den Vermieter schadensersatzpflichtig.

    Bei einem gemeinsamen Mietvertrag liegt eine Gesamtschuldnerschaft vor, das bedeutet das der Vermieter frei nach seinem Ermessen eine Person vollständig in Anspruch nehmen kann. Zahlt Mieter A nicht, muss Mieter B alles zahlen. Natürlich kann Mieter B dann den Mieter A in Anspruch nehmen. Interne Absprachen zwischen A und B müssen den Vermieter aber nicht interessieren.

    Natürlich kann die Tochter den Ex in Anspruch nehmen auf Ausgleich.

    Kann meine Tochter irgendetwas unternehmen, damit ihr Ex in die Puschen kommt, eben schon mal zu entmüllen, einen Teil zu streichen etc ?

    Nicht wirklich, außer gut zureden gibt es da nichts.

    Bezüglich der Beschädigungen muss man gucken, wer was beweisen kann mit welchen Mitteln. Pauschal kann man da nicht so viel sagen, außer das der Vermieter grundsätzlich in der Beweispflicht ist.

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!