Guten Abend,
In meinem Mietvertrag steht dass ein Waschplatz (ohne Waschmaschine) mir zur verfügung steht; was in Wirklichkeit nicht der Wahrheit enspricht. Das heisst, es ist ein Platz im Waschraum, jedoch ohne den nötigen Anschluss.
Meine Vermieterin, meint, ich bekomme den im Juli, wenn der einzige Anschluss,frei wird (ein Mieter zieht aus)
Damit habe ich ich nicht gerechnet.. was nun?
Ist das ein Grund für Mietminderung? und wenn ja, wieviel?
Wäre euch echt dankbar für ne Antwort.
Danke.
Mietminderung- fehlender Waschmaschinenanschluss?
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Camilka -
19. April 2011 um 23:23 -
Erledigt
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Schauen Sie bitte selbst, ob auf den folgenden Seiten Ihr Problem behandelt wird:
Mietminderung: Wie kürze ich meine Miete richtig - Job & Karriere - Bild.de
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Guten Abend,
In meinem Mietvertrag steht dass ein Waschplatz (ohne Waschmaschine) mir zur verfügung steht; was in Wirklichkeit nicht der Wahrheit enspricht.
Ähem..., und Du hast sowas unterschrieben...?
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Hallo Camilka,
Mietminderungen sind keine sog. "Selbstlaeufer". Bevor eine Mietminderung in Betracht kommt, sollte ersteinmal ueberprueft werden, was gegen den "Mangel" unternommen wurde.
Wenn im Mietvertrag steht "einen Waschplatz..." dann ist das in der Regel eine schriftliche Vereinbarung.
Leider ist nicht bekannt ob Sie den Mangel schon vor Vertragsabschluss kannten und bereits Zusagen (schriflich) zur Beseitigung des Mangels gemacht wurden oder ob man Ihnen den Mangel verschwiegen hat.Da fehlen genaue Angaben um hier Tipps geben zu koennen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
D-D-I
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