Kündigung rückgängig gemacht und nun doch wieder?!

  • habe etwas gestöbert, mich lässt etwas nicht in Ruhe und anrufen kann ich bei der Vermieterin auch nicht, da sie nicht mehr im Büro ist, vielleicht antwortet einer schnell von Euch?!

    Es ist folgendes Problem, ich wollte mit meinem Freund zusammenziehen, wir dachten wir bekommen die eine Wohnung die wir uns angesehen haben. Ich hatte derzeit mein Zimmer gekündigt, es kam aber noch keine Bestätigung von der Vermieterin. So als wir die neue Wohnung ausmessen wollten, bot der Typ uns eine andere an, die uns nicht gefallen hat, also haben wir dann den Vertrag auch nicht unterschrieben. Die Wohnungen die in einem bestimmten Stadtteil sein sollte und nicht soweit von der Stadt entfernt sein soll, gibt es sehr wenige. Also rief ich meine Vermieterin an, und sagte ihr, sie solle die Kündigung zerreißen, es hat sich erledigt. Ein Monat später kam eine Bestätigung meiner Kündigung, das der Vertrag am 30.06. beendet ist. Aber als der Brief mit dieses Bestätigung ankam, hatten wir beriets eine Wohnung wieder gesehen, die noch besetzt ist. Am nächsten Tag rief mich die andere Frau an (Mitarbeiterin) das sie erst jetzt mit der Vermieterin gesprochen habe und ich soll den letzten Brief wegschmeißen. Und ich habe nicht nachgedacht und habe gesagt, dass sie die kündigung wegschmeißen soll usw.

    Nun das Problem die andere Wohnung die wir gesehen haben ist nun dieser Vermieter soweit das er sagte, wir könnten die Wohnung uns nach dem 30.06. ansehen. Aber falls wir die kriegen müsste ich ja jetzt kündigen um ab August ja dort einzu ziehen, weiß aber nicht ob die solange auf uns warten. Nun meine Frage: Habe ich das Recht (ich habe die Bestätigung der Kündigung noch da) zu sagen, ich kündige jetzt doch, weil wir diese Wohnung haben können? Oder kann meine Vermieterin sagen, sie haben gesagt wir können die Kündigung zerreißen, ich habe es nicht schriftlich gegeben!!!

    Meine Vermieterin ist eigentlich nett und würde mich auch eher aus der Wohnung entlassen, wenn sie jemanden anderes dann schnell wieder findet. Ich mag sie auch, aber heute hat sie eben das Büro schon zu..und es beschäftigt mich, weil ich will ja endlich zusammenziehen!:o

    Einmal editiert, zuletzt von Sindy (19. April 2011 um 18:55)

  • Hallo Sindy,
    Schriftlichkeit kann eine staerkere Beweiskraft sein als Muendlichkeit.

    Wenn sich noch nachweisen koennen, das Sie schon schriftlich gekuendigt haben, dann koennte es schwer werden fuer Ihre Vermieterin das Gegenteil zu behaupten.
    Desweiteren haben Sie ja eine Bestaetigung Ihrer Kuendigung erhalten und haben diese hoffentlich auch noch ?!
    Sollte es nicht so sein, dann reden Sie doch mit Ihrer Vermieterin ueber das Problem.
    Wenn das auch nicht helfen sollte, dann kommt die Doppelmiete in Frage. Fuer Ihre "Alte" und fuer Ihre "Neue" Wohnung und das fuer maximal 3 Monate.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • vielen Dank, hatte gestern die Nachricht schon gelesen. Heute habe ich bei der Vermieterin angerufen, sie meinte des geht jetzt nicht mehr. Müsste eine neue Kündigung machen. Hm ist doch blöd. Dann müsst ich bis August warten...ach mensch...außer ich finde jemanden der mein Zimmer haben möchte.

    Einmal editiert, zuletzt von Sindy (19. April 2011 um 18:56) aus folgendem Grund: nicht mehr aktuell

  • Hallo Sindy,
    Sie haben doch Ihre Kuendigungsbestaetigung noch ?! Das Ihre Vermieterin Sie nicht nach Ihren Vorstellung gehen lassen moechte, kann man nachvollziehen. Ein "Schriftstueck" kann eventuell staerker sein, als eine Wuschvorstellung.
    Haben Sie Ihre Vermieterin auf Ihre Kuendigungsbestaetigung (mit der Unterschrift der Vermieterin und Ihrer Unterschrift) hingewiesen?

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    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (20. April 2011 um 20:40)

  • Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Diese bedarf keiner Bestätigung. Möchten Sie die Kündigung wieder zurückziehen, geht das aber nur mit Einverständnis des Vermieters.
    Es könnte durchaus sein, das der Vermieter aufgrund Ihrer Kündigung die Wohnung schon einem Anderen wieder vermietet hat.
    Was Sie nun Ihrem konkreten Fall machen ist eher von diplomatischen Geschick geprägt.

  • Sindy:

    "Ich hatte derzeit mein Zimmer gekündigt, es kam aber noch keine Bestätigung von der Vermieterin."
    Muss auch nicht.

    "als wir die neue Wohnung ausmessen wollten, bot der Typ uns eine andere an, die uns nicht gefallen hat, also haben wir dann den Vertrag auch nicht unterschrieben."
    Wer oder was ist hier "der Typ"?

    "Also rief ich meine Vermieterin an, und sagte ihr, sie solle die Kündigung zerreißen,"
    Sowas ist 1. unseriös und 2. ändert sich dadurch die Rechtslage in keinster Weide.

    "Ein Monat später kam eine Bestätigung meiner Kündigung, das der Vertrag am 30.06. beendet ist."
    Nicht ist, sondern wird. Ist aber soweit korrekt.

    "Am nächsten Tag rief mich die andere Frau an (Mitarbeiterin) das sie erst jetzt mit der Vermieterin gesprochen habe und ich soll den letzten Brief wegschmeißen."
    Auch dies ist unseriös und ändert keine Rechtslage.
    " Und ich habe nicht nachgedacht und habe gesagt, dass sie die kündigung wegschmeißen soll"
    Dito.

    "Nun das Problem die andere Wohnung die wir gesehen haben ist nun dieser Vermieter soweit das er sagte, wir könnten die Wohnung uns nach dem 30.06. ansehen."
    Nur ansehen oder ab dem 01.07. mieten?

    "Aber falls wir die kriegen müsste ich ja jetzt kündigen um ab August ja dort einzu ziehen, weiß aber nicht ob die solange auf uns warten. Nun meine Frage: Habe ich das Recht (ich habe die Bestätigung der Kündigung noch da) zu sagen, ich kündige jetzt doch, weil wir diese Wohnung haben können? Oder kann meine Vermieterin sagen, sie haben gesagt wir können die Kündigung zerreißen, ich habe es nicht schriftlich gegeben!!!"
    Nach Aktenlage (so sagen die Juristen) ist die jetzige Wohnung zum 30.06. gekündigt. Ich würde, falls ich im Juli zwischen zwei Stühlen sitzen würde, versuchen, mit der VM zu vereinbaren, dass das Mietverhältnis erst zum 31.07. endet.

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