Frage wegen meiner 1-Raumwohnung

  • --------------------------------------------------------------------------------

    Hallo zusammen,

    ich brauche mal euren Rat bzw. eure Hilfe.
    Es geht um meine Wohnung.

    Ich wohne seit 4 Jahren in einer Einraum-Wohnung. Da ich vor einigen Monaten einen neuen Freund gefunden habe bin ich jetzt mit zu ihm vorläufig gezogen. Aber meine Wohnung besteht weiterhin noch. Jetzt weis ich nicht was ich machen soll dazu meine Frage:

    1. Ich habe schon öfters mit dem Gedanken gespielt die Wohnung viell. privat weiter zu vermieten auf Zeit, da ich auch die Wohnung nicht aufgeben will falls es mit meinem Freund nicht klappt. Ist dies überhaupt möglich?

    2. Falls ich die Wohnung kündige wo könnte ich die Möbel unterbringen weil mein Freund nicht so viel Platz hat für meine bestehende Küche aber ich die Möbel auch keinesfalls verkaufen möchte.

    Vielen Dank für eure Zeit und euer Verständnis!

    Gruß Mausi

  • 1. Das müsste im Mietvertrag stehen. Normalerweise ist eine Gebrauchsüberlassung an Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.

    Wenn er Ihnen dies erlaubt, sollten Sie sich aber erstmal genau informieren, was es für Sie bedeutet, wenn Sie dann selbst zum Vermieter werden.

    2. Man könnte eine Garage oder einen kleinen Lagerraum anmieten. Dort müsste die Menge an Möbeln, die man in einer 1-Zimmer-Wohnung hatte, rein passen.

  • Hallo Mausi201,

    "1. Ich habe schon öfters mit dem Gedanken gespielt die Wohnung viell. privat weiter zu vermieten auf Zeit, da ich auch die Wohnung nicht aufgeben will falls es mit meinem Freund nicht klappt. Ist dies überhaupt möglich?"
    Jein. Auch wenn Du von Deinem VM keine Zustimmung zur Weitervermietung hast, GILT trotzdem der (Weiter-)Vermietungsvertag und Du sitzt zwischen zwei Stühlen, denn den Weitermieter kannste soo schnell nicht loswerden. Wenn er standhaft ist, kannste u.U. jahrelang prozessieren.

    "2. Falls ich die Wohnung kündige"
    setzt Du Dich schön in die Nesseln, denn Du wirst sie ja an den VM nicht im vertragsgemässen Zustand (also ohne Inventar) zurückgeben können.

    "wo könnte ich die Möbel unterbringen weil mein Freund nicht so viel Platz hat für meine bestehende Küche aber ich die Möbel auch keinesfalls verkaufen möchte."
    Das kannste halten wie'n Dachdecker, bspw. eine Garage anmieten.

  • Wenn Ihr noch nicht sicher seit, dass das Zusammenleben auf Dauer funktioniert wäre es sicher sinnvoller, die Wohnung noch zu behalten.

    Für eine Weitervermietung käme meiner Meinung nach nur eine Untervermietung infrage. Aber auch dafür benötigen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters. Dieser Schritt sollte allerdings reiflich überlegt werden. Denn auch ein Untermietverhältnis ist nicht unbedingt ohne weiterers zu beenden.

    Was die Unterbringung der Möbel im Falle der Wohnungsaufgabe betrifft haben meine Vorposter eigentlich schon alles gesagt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!