Hallo,
Ich bin umgezogen und mein ehemaliger Vermieter schickt mir nun ein Schreiben mit Auflistung von Kosten. Das Schreiben beinhaltet folgende Kosten:
-Betriebskostenabrechnung
- Malerkosten
Ich habe die Wohnung vom Vormieter übernommen (nicht renoviert). Habe die whg also beim Einzug einmal gestrichen.
3 Jahre später (Auszug) habe ich die Wohnung wieder gestrichen und die Wohngesellschaft zum „Vorab-Check“ eingeladen. Alles ok - sollte nur eine Leiste befestigen. Okay habe ich dann getan.
Bei der späteren Wohnungsübergabe wurde die Wohnung ohne Mängel übergeben. 2 Monate später erhalte ich die Aufforderung Malerarbeiten zu begleichen.![]()
Kann mir einer kurz weiterhelfen?
Da die Wohnung ohne Mängel übergeben wurde, kann ich eine Malerarbeit nicht nachvollziehen. Selbst wenn es Irgendwas geben sollte(was auch immer..??!) müsste der Vermieter mir nicht eine Nacherfüllungsfrist nennen?
Hatte jemand schon solch ein Fall? Natürlich werde ich das Gespräch mit den Herren der Wohngesellschaft suchen.
Danke + Gruß ![]()