Auszug nach 9 Monaten: Streichen?

  • Liebe Community,

    erst im April bin ich in meine "neue" Wohnung gezogen, werde im Januar aber wieder ausziehen, da meine lärmenden Nachbaren derart Probleme machen, dass ich mich dort einfach nicht mehr wohlfühle. Nun bin ich mir unsicher, wie es rechtlich mit dem Streichen aussieht.

    Ein paar Infos:

    - ich habe die Wohnung unrenoviert und nicht frisch gestrichen übernommen

    - mein Vermieter wollte mir erst vertraglich festhalten, dass ich beim Einzug streiche. Diese Notwendigkeit habe ich jedoch nicht gesehen, da ich 1. eh eine Wand farbig streichen wollte und 2. der Zustand der Wände noch okay war (ein paar Bohrlöcher/Verschmutzungen der Vormieterin, aber alles im Rahmen). Deswegen setzte er vertraglich auf, dass ich bei Auszug streichen muss

    Nun habe ich in diversen Foren gelesen, dass ich jedoch gar nicht zum Streichen verpflichtet sei, da ich die Wohnung ja auch definitiv nicht frisch gestrichen/renoviert übernommen hätte und eine Abnutzung nach unter einem Jahr Wohndauer unwahrscheinlich sei.

    Vertraglich hat mir der Vermieter aber ja aufgetragen, beim Auszug zu streichen. Was gilt nun?

    Noch etwas zum Zustand der Wände nach 9 Monaten Wohndauer: Es sind keine großartigen Abnutzungen dazu gekommen. Maximal 10-12 Nagellöcher durch Bilder, bei Küche und Bad sieht alles haargenau so aus wie bei der Übernahme. Also nicht schlechter und nicht besser als bei Einzug.

    PS: Dass ich die eine blaue Wand überstreichen muss, ist natürlich klar.

    Würde mich über ein paar Hinweise freuen :)

  • Vertraglich hat mir der Vermieter aber ja aufgetragen, beim Auszug zu streichen. Was gilt nun?

    Es gilt die Frage, ob diese Vereinbarung wirksam ist.

    Grundsätzlich sind alle Vereinbarung bzgl. Schönheitsrenovierungen innerhalb der AGB unwirksam, wenn eine unrenovierte Wohnung übernommen worden ist ohne angemessenen Ausgleich, das ist die Rechtsprechung vom BGH. Auch sind solche Verpflichtungen in den AGB unwirksam, wenn diese sich nicht an den tatsächlichen Bedarf orientieren.

    Individualvereinbarungen können wirksam sein, aber meistens liegt keine vor.

    Ob bei dir eine jetzt vorliegt kann durch uns nicht geprüft werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!