Probleme nach der ersten Nachmieterbesichtigung

  • Hallo zusammen,

    Unsere Wohnung haben wir zum 31.12. gekündigt.

    Vor zwei Wochen war unser Vermieter da und meinte es müssen nur die Wände weiß sein, sowie die Decken.

    Inzwischen haben wir das Wohnzimmer Tapeziert, rauhfaßer weiß und die Decken gestrichen.

    Nun waren am Wochenende Besichtigungen einigen gefiel es scheinbar nicht.

    Heute der Anruf des Vermieters:

    -Wir brauchen den zweit Schlüssel damit schon Handwerker rein können (dürfte nicht rechtens sein)

    -Sie müssen dauerhaft zur Verfügung stehen für Besichtigungen (einmal in der Woche wenn ich richtig liege?)

    -Die Wohnungsinteressenten beschwerten sich das schlecht Tapeziert ist streichen Sie weiß die Farbe geben wir Ihnen, sonst kommt eine Firma und es geht von der Kaution weg (Wohnung war komplett renovierungsbedürftig bei Einzug können auch nicht Vertragspartner bestätigen)

    -Die Löcher im Laminat müssen sie zumachen (Laminat seit über zehn Jahren drin)

    Inzwischen auch mit der Vermieterin gesprochen hier hieß es auch wieder das gleiche und wieso gleich mit Rechtschutz kommen, mein Sohn ist Anwalt bla und blubb.

    Eine Interessante Frage ist noch der Sohn stand unangemeldet bei der Wohnungsbesichtigung im Wohnzimmer ist dies erlaubt?

    Auf irgendwelche Drohungen mit Anwalt oder Briefe werde ich erstmal nicht reagieren und einen Anwalt involvieren sollte etwas Gericht kommen.

    Danke euch

    Andi

  • -Wir brauchen denzweit Schlüssel damit schon Handwerker rein können (dürfte nicht rechtens sein)

    Ja, einen Zweitschlüssel muss man nicht überreichen, aber eventuell die Handwerker dulden soweit eine Duldungspflicht besteht aufgrund von Instandsetzung- bzw. haltung.

    -Sie müssendauerhaft zur Verfügung stehen für Besichtigungen (einmal in der Woche wenn ichrichtig liege?)

    Hier wurde von der Rechtsprechung einiges ausgeurteilt, die Anforderungen schwanken leicht. Müsste man sich anschauen, was die Amtsgerichte im entsprechenden Gerichtsbezirk sagen.

    Eine Interessante Frage ist noch der Sohn stand unangemeldet bei derWohnungsbesichtigung im Wohnzimmer ist dies erlaubt?

    Soweit man ihn Einlass gewährt hat, dann schon.

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