Wohnungsbesichtigung

  • Hallo!

    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
    Mein Vermieter will ohne Angabe von genauen Gründen eine Wohnungsbesichtigung ("nur mal schauen, ob alles in Ordnung ist")- sich also den Zustand der Wohnung anschauen.
    Ich wohne seit 9 Jahren in der Wohnung und ich hatte nie ein Problem, die Vermieter zur Übergabe und Erklärung der Nebenkostenabrechnung in die Wohnung zu lassen (das geschah übrigens immer unangemaldet und ist alles andre als nötig- es wird hier meiner Meinung nach lediglich die Neugier der Vermeiter befriedigt).
    Auch bei Reperaturen und Renovierungsmaßnahmen (letzes Jahr wurde ein neuer Korkboden gelegt, das Jahr zuvor die Fenster renoviert)- der Vermieter ging dabei mit der halben Verwandtschaft ein und aus- war ich zwar genervt, aber angesichts der Notwenidgkeit schien mir auch das noch angebracht.
    In Februar dieses Jahres war der Vermieter dann wie immer zur Übergabe der Nebenkostenabrechnung in der Wohnung.
    Nun will er aber eine komplette Wonungsbegehung- einfach um sich über den Zustand der Wohnung ein Bild zu verschaffen.
    Inwieweit ist das rechtens??
    Ich bin derart genervt (die Eltern der Vermieter wohnen nebenan und "spionierern" schon genug- ob auch ja alles seine Ordnung hat) und will die meiner Meinung nach grundlose Begehung jetzt verweigern.
    Freu mich über Meinungen/Tips von Euch
    und sag schon mal ganz lieb DANKE für jeden Beitrag

    Einmal editiert, zuletzt von capijonida (15. April 2011 um 08:51)

  • Hallo!

    ("nur mal schauen, ob alles in Ordnung ist")- sich also den Zustand der Wohnung anschauen.

    Das darf er, wenn es nicht gerade jeden Monat passiert

    Nun will er aber eine komplette Wonungsbegehung- einfach um sich über den Zustand der Wohnung ein Bild zu verschaffen.
    Inwieweit ist das rechtens??

    Ja, das ist es!

    Ich bin derart genervt (die Eltern der Vermieter wohnen nebenan und "spionierern" schon genug- ob auch ja alles seine Ordnung hat) und will die meiner Meinung nach grundlose Begehung jetzt verweigern.

    Lass sie doch, wenn es nichts zu spionieren gibt, wird es denen langweilig und die hören dann von selbst auf.

    Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter

  • Hallo capijonida,
    im Mietrecht spricht man von einer "Duldung" des Mieters. Der Vermieter darf Ihre Wohnung nach vorheriger Ankuendigung (ausser im Notfall z.B. Wasserrohrbruch, dann sofort) Ihre Wohnung betreten. Das macht ein Vermieter in der Regel deshalb, um sich von den Zustand der Wohnung in Bezug auf Instandhaltung, Verkehrsicherungspflicht und der eventuellen Ueberpruefung der Schoenheitsreparturen usw. zu ueberzeugen. Und man setzt dabei einen Zeitabstand von ca. 2 Jahren an.

    Dann gibt es noch eine gesetzliche Duldungspflicht gemaess Paragraf 554 BGB "Duldung von Erhaltung und Modernisierungsmassnahmen".

    Und wenn die Zaehlerstaende der Heizung / Wasser ein mal jaehrlich abgelesen werden, um die Betriebskostenabrechnung erstellen zu koennen, muessen Sie den Zutritt nach vorheriger Ankuendung gewaehrleisten.

    Sollte es zu Verkauf oder zur Weitervermietung Ihrer Wohnung kommen, dann sollten Sie ebenfalls nach vorheriger Ankuendigung durch den Vermieter den Zutritt gewaehrleisten.

    Alle andere nicht erwuenschten Zutritte in Ihre Wohnung brauchen Sie nicht zu dulden. Auch dann nicht, wenn diese von Ihren Vermieter kommen.

    Die Besprechung einer Betriebskostenabrechnung kann man auch im Hausflur oder beim Vermieter besprechen.

    Sollte der Vermieter ohne Ihrer Zustimmung (ausser im Notfall) die Wohnung betreten, dann begeht er Hausfriedensbruch und dieser kann strafbar sein.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    6 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (15. April 2011 um 22:23)

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