Mietnachzahlung aufgrund von Wirtschaftlichkeitsberechung

  • Hallo zusammen,

    vieleicht kann mir jemand weiterhelfen oder hatte schonmal einen ähnlichen Fall.

    In eine Wohnung gezogen 01.07.2009 dann schriftliche Mieterhöhung
    auf Grund Wirtschaflichkeitsberechnung der Grundmiete und Anpassung der Nebenkosten an die gestiegenen Heizkosten. Obendrauf
    kommt noch das ich für den Parkplatz neben dem Haus aus zahlen soll.

    Als Begründung für die Mieterhöhung führt der Vermieter eine Modernisierung der Heizungsanlage an die vor meinem Einzug durchgeführt wurde, daß macht mich stutzig.

    Und das beste er will die Miete ein Jahr rückwirkend für 2010 nachgezahlt haben.

    Für Tips oder Links wäre ich dankbar.

  • Hallo zusammen,

    vieleicht kann mir jemand weiterhelfen oder hatte schonmal einen ähnlichen Fall.

    Selbst wenn, wie soll das in Ihrem Fall helfen? Jeder Fall ist nämlich anders gelagert.

    In eine Wohnung gezogen 01.07.2009 dann schriftliche Mieterhöhung

    Wann erfolgte das Mieterhöhungsbegehren?

    auf Grund Wirtschaflichkeitsberechnung der Grundmiete und Anpassung der Nebenkosten an die gestiegenen Heizkosten.

    Das klingt nach Wohnungsbau mit öffentlichen Mitteln

    Obendrauf kommt noch das ich für den Parkplatz neben dem Haus aus zahlen soll.

    Haben Sie den gemietet, nutzen Sie den?

    Als Begründung für die Mieterhöhung führt der Vermieter eine Modernisierung der Heizungsanlage an die vor meinem Einzug durchgeführt wurde, daß macht mich stutzig.

    Und das beste er will die Miete ein Jahr rückwirkend für 2010 nachgezahlt haben.

    Für Tips oder Links wäre ich dankbar.

    Da es nach einer Wohnung aussieht, die mit öffentlichen Mitteln gebaut wurde, ist das Mietrecht nur am Rande zuständig. Lassen Sie sich bitte in einem Mieterverein beraten, oder sprechen Sie das Wohnungsamt in Ihrem Rathaus an.

  • Mieterhöhung kam zum 01.01.2011

    Ja das ist richtig ist eine Sozalraum Wohung.

    Nutzen tue ich den Parkplatz, ich habe aber keinen gesonderten Mietvertrag über diesen etc.

  • Hallo Flake79,

    dass Du für den Stellplatz etwas zahlen sollst, halte ich für i.O.

    Eine Mieterhöhung so relativ kurz nach dem Einzug UND dann auch noch rückwirkend, halte ich für keinesfalls i.O. Hier sollteste Dich tatsächlich bei einem Mieterverein beraten lassen.

  • Bei Mietberechnungen für Sozialwohnungen kann kein Mietrechtforum helfen. Hier könnte wirklich nur der Mieterverein oder das Wohnungsamt, das auch den WBS ausgestellt Auskunft geben.

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