Verteilung Grundsteuer / Regenwasser abgaben

  • Hallo,

    ich habe eine Frage. Ich wohne in einem 2 Familienhaus mit 2 Wohneinheiten. 120 und 140 qm. Desweiteren steht dort noch ein Gewerbeteil 200 qm und 2 Garagen. 40 qm Gewerberaum werden von mir genutzt steht auch im Mietvertrag und der Rest dient als Werkstatt und Nutzfäche des Vermieters. Bisher wird die Grundsteuer die recht teuer ist (2500 qm großes Grundstück) nur auf die Wohnflächen verteilt 120 und 140 qm. Ist dies zulässig? Oder müssten die Gewerbeflächen evtl auch die Garagen mit einbezogen werden? Ich danke schon mal für Eure Antworten!

  • Der Name Grundsteuer ist irreführend. Tatsächlich wird diese Steuer für die auf dem Grundstück errichteten Gebäude erhoben. Nähere Auskunft sollte Ihnen auf Anfrage Ihr Vermieter mitteilen. Zuständig ist das Steueramt Ihrer Gemeinde.

    Beim Regenwasser sieht es etwas anders aus, da wird die versiegelte Fläche berechnet, weil das Regenwasser in die Kanalisation läuft und nicht versickern kann.

    Hier hilft man Ihnen mit Sicherheit auch im Rathaus weiter.

  • Die vorhandenen Gewerbeflächen sind sowohl bei der Verteilung der Grundsteuer, als auch beim Niederschlagswasser zu berücksichtigen. Ob die Garagen bei der Verteilung auch zu berücksichtigen sind, hängt sicherlich von der Art der baulichen Gegebenheit ab. Denn bei der bisher gewählten Verteilung werden die Wohneinheiten eindeutig benachteiligt.

    Was die Erhebung beider Steuerarten betrifft, so hat Mainschwimmer dies zutreffend erklärt.

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