Stadt teilt Hausmeister Kosten auf alle Wohnungen die sie Vermietet gleich auf

  • Mein Problem

    Unser Hausmeister macht ausser Mülltonnen raus schieben eigentlich nichts.Die 5 m Bürgersteig im Winter macht die Stadt.Bei der letzten BK Abrechnung kam dann bei Posten Hausmeister die Summe von knapp 700€ zu Tage 20% über Vorjahr.Ich bewohne eine Wohnung die von der Stadt vermietet wird.ca 100qm.

    Garten wird von mir gepflegt.

    Ansonsten gibt es baulich bedingt ausserhalb nix wo der Hausmeister was machen könnte.

    Auf Nachfrage wie sich die Summe bitte erklärt bekam ich eine in meinen Augen Skurile Antwort.

    Die Stadt legt alle Wohnungen zusammen die sie vermietet-über die ganze Stadt verteilt-und teilt alle entstehenden Hausmeister Kosten die die Stadt hat auf die qm auf.

    Ohne Bezug auf die Wohnsituation bzw Voraussetzungen vor Ort.

    Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen das dies rechtens sein kann/soll.Einzge Anwort im Rathaus dazu:Das machen wir schon immer so.

    Dazu kam dann noch beim BK Strom das nächste Problem.In meinem Heizungskeller sind ohne mein Wissen zusätzlich noch ein Brunnen-4 Weg Laternen(die nicht zu meiner Wohnung gehören)und 3 Flutlichter die Abends ein anderes Gebäude beleuchten auf einen Zähler geschaltet.Die Stadt ist der Meinung das ganze durch 4 zu teilen und diesen Wert dann festzusetzen.In meinem Fall soll ich bei 750€ Heizkosten knapp 150€ Strom für die Heizung zahlen.

    Auch da bin ich irgendwie der Auffassung-Kein eigener Zähler-kein Geld.

    Habe bisher immer nur Private Vermieter gehabt und hab kein Plan ob Kommunale da andere Rechte haben.Allerdings wurde mir gleich durch die Blume gesagt,sollte ich das durch 3te Prüfen lassen würde ich "Probleme" bekommen.

    Gibt es Erfahrungen mit Kommunalen Vermietern hier?

    Vielen Dank

  • Die Stadt legt alle Wohnungen zusammen die sie vermietet-über die ganze Stadt verteilt-und teilt alle entstehenden Hausmeister Kosten die die Stadt hat auf die qm auf.

    Ohne Bezug auf die Wohnsituation bzw Voraussetzungen vor Ort.

    So etwas kann tatsächlich zulässig sein. Hier werden dann mehrere Immobilien zu einer Wirtschafts-, bzw. Abrechnungseinheit zusammengelegt. Insbesondere bei größen Wohnungsgesellschaften ist das üblich.

    Unabhängig davon sind 700 €/Jahr auch nicht sonderlich viel. Das wären ca. 14 €/Woche, die durchaus anfallen können, wenn man nur Mülltonnen rausstellt.

    Hinsichtlich des Stroms bin ich mir da nicht zu 100% sicher, allerdings behaupte ich, dass Stromkosten für eine öffentliche Beleuchtung nicht umgelegt werden dürfen.

    Hier sollte man im Zweifel einen Fachanwalt befragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Bei zusammenhängen Immobilien mit gleichen voraussetzungen kann ich das verstehen,aber diese Immobilien sind komplett über die Stadt verteilt.In Mehr Parteien Häusern mit Gartenpflege und Hausgang Putzen.Bei mir wird definitiv nur die Mülltonne einmal die Woche 20m zur Strasse gerollt(Dauer max. 1 Minute).Dafür 14€ zu verlangen find ich pers. dann doch ein wenig hoch.

  • aber diese Immobilien sind komplett über die Stadt verteilt.

    Erforderlich ist ein örtlicher Zusammenhang. Wann dieser genau vorliegt ist nicht ganz so einfach zu beurteilen, so muss es zwar nicht die direkte Nachbarschaft sein, aber zu große Abstände sind auch nicht hinzunehmen, so dass es im Einzelfall auf die Meinung des Richters ankommt. Es gibt einige Gerichtsentscheidungen dazu, als Beispiel etwa AG Dortmund Rn. 35

    Dafür 14€ zu verlangen find ich pers. dann doch ein wenig hoch.

    Persönlich würde ich es nicht so sehen. Dazu kommt ja auch noch Anfahrt. Also du würdest dich wundern, wie teuer das von den Müllunternehmen direkt ist.

    In meinem Heizungskeller sind ohne mein Wissen zusätzlich noch ein Brunnen-4 Weg Laternen(die nicht zu meiner Wohnung gehören)und 3 Flutlichter die Abends ein anderes Gebäude beleuchten auf einen Zähler geschaltet.

    Hier muss geschaut werden, ob die Beleuchtung eine Außenbeleuchtung ist oder auch eine Beleuchtung von Bereichen die allen Mietern zugänglich ist. Kommt also auf die konkreten Begebenheiten an. Zudem ist dann auch noch immer ein wenig zu schauen was konkret im Mietvertrag geregelt ist. Wie Leipziger bereits schrieb, im Zweifel muss es anwaltlich geprüft werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!