Zwischenmiete WG Zimmer: Kündigungsfrist

  • Hallo zusammen, Da ich bald nach Karlsruhe ziehen möchte und ich von dem Job erst in der Probezeit bin, suche ich mir vorerst eine Zwischenmiete für 6 Monate in einem möbiliertenWG Zimmer. Wie hoch ist dabei dann die Kündigungsfrist: 3 Monate oder 2 Wochen zum Monatsende? Ist die Zwischenmiete gleichzusetzen zu einer Untermiete? Danke im Vorraus. Viele Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von darkshadow (25. September 2019 um 12:56) aus folgendem Grund: Name entfernt

  • Hallo,

    die Kündigungsfristen findest du in § 573c BGB. Dieser verweist auf § 549 I Nr. 2 BGB. Danach kann man mit 2 Wochen kündigen, wenn in der Wohnung der Vermieter mitwohnt und das Zimmer möbiliert ist.

    Eine Zwischenmiete bedeutet eigentlich, dass der Mietvertrag befristet ist und mit Fristablauf automatisch endet. Eine Untermiete bezeichnet bloß, dass der eigentliche Mieter die Mietsache weiter vermietet, dies aber unbefristet.

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!