Hallo,
A und B sind in einer 2er WG. Mehrmals ist es dazu gekommen, dass der Vermieter sie dazu gebeten hat, die Sofa des Wohnzimmers für ein Wochenende zur Verfügung zu stellen, damit Freunde/Familie von ihm in München übernachten können, und das ohne irgendeine Entschädigung. Das war A und B zwar nicht recht, aber das war auch nur für eine kurze Zeit. Also haben sie es akzeptiert.
Jetzt will er aber ihnen seinen Neffe für 2 Monate aufdrängen, da er in München ein Praktikum absolviert - dieser würde auf die Sofa schlafen. Dafür gibt er jedem Mieter 20€ pro Woche (was für München ein Witz ist). Die Beeinträchtigungen die durch die Anwesenheit des Neffens entstehen sind natürlich erheblich, stellen Sie sich vor, jemand, dem Ihnen unbekannt ist, würde in Iihrem Wohnzimmer zwei Monate lang leben, ohne Ihr Einverständnis. Dazu kommt noch dass der Vermieter 100km entfernt von München wohnt; sein Neffe könnte eigentlich bei ihm übernachten.
Sie haben es also klar abgelehnt. Jetzt droht er sie mehr oder weniger, den Vertrag wegen Eigenbedarf zu kündigen, und meint, dass "der Kündigungsfrist sehr kurz ist".
Jetzt meine Fragen dazu:
1. Laut was ich im Internet gelesen habe, würde eine Kündigung wegen Eigenbedarf unbegründet sein wenn der Eigendarf auf ein paar Monate befristet ist. Stimmt das?
2. Ich habe auch im Internet gelesen, dass wenn im Vertrag nicht angegeben, der Kündigungsfrist 3 Monate ist. Stimmt das, gibt es Ausnahmen (z.B. bei möblierter Wohnung)?
3. Dazu muss man auch sagen, dass der Vermieter im Vertrag geschrieben hat, dass er 10m² noch selber mietet, obowhl er in der Wohnung nie gelebt hat seit A und B da wohnen. Was ändert das an dem Fall?
Vielen, vielen Dank für Ihre Antworte