Eigenbedarf - Neffe bei uns für zwei Monate

  • Hallo,

    A und B sind in einer 2er WG. Mehrmals ist es dazu gekommen, dass der Vermieter sie dazu gebeten hat, die Sofa des Wohnzimmers für ein Wochenende zur Verfügung zu stellen, damit Freunde/Familie von ihm in München übernachten können, und das ohne irgendeine Entschädigung. Das war A und B zwar nicht recht, aber das war auch nur für eine kurze Zeit. Also haben sie es akzeptiert.

    Jetzt will er aber ihnen seinen Neffe für 2 Monate aufdrängen, da er in München ein Praktikum absolviert - dieser würde auf die Sofa schlafen. Dafür gibt er jedem Mieter 20€ pro Woche (was für München ein Witz ist). Die Beeinträchtigungen die durch die Anwesenheit des Neffens entstehen sind natürlich erheblich, stellen Sie sich vor, jemand, dem Ihnen unbekannt ist, würde in Iihrem Wohnzimmer zwei Monate lang leben, ohne Ihr Einverständnis. Dazu kommt noch dass der Vermieter 100km entfernt von München wohnt; sein Neffe könnte eigentlich bei ihm übernachten.

    Sie haben es also klar abgelehnt. Jetzt droht er sie mehr oder weniger, den Vertrag wegen Eigenbedarf zu kündigen, und meint, dass "der Kündigungsfrist sehr kurz ist".

    Jetzt meine Fragen dazu:
    1. Laut was ich im Internet gelesen habe, würde eine Kündigung wegen Eigenbedarf unbegründet sein wenn der Eigendarf auf ein paar Monate befristet ist. Stimmt das?
    2. Ich habe auch im Internet gelesen, dass wenn im Vertrag nicht angegeben, der Kündigungsfrist 3 Monate ist. Stimmt das, gibt es Ausnahmen (z.B. bei möblierter Wohnung)?
    3. Dazu muss man auch sagen, dass der Vermieter im Vertrag geschrieben hat, dass er 10m² noch selber mietet, obowhl er in der Wohnung nie gelebt hat seit A und B da wohnen. Was ändert das an dem Fall?

    Vielen, vielen Dank für Ihre Antworte

    2 Mal editiert, zuletzt von orlok (11. April 2011 um 17:04)

  • Hallo orlok,

    "A und B sind in einer 2er WG."
    Beide haben den MV unterschrieben?

    "Sie haben es also klar abgelehnt. Jetzt droht er sie mehr oder weniger, den Vertrag wegen Eigenbedarf zu kündigen.
    Laut was ich im Internet gelesen habe, würde eine Kündigung wegen Eigenbedarf unbegründet sein wenn der Eigendarf auf ein paar Monate befristet ist. Stimmt das?"
    Ich denke, Du hast recht. Siehe: Google

    "2. Ich habe auch im Internet gelesen, dass wenn im Vertrag nicht angegeben, der Kündigungsfrist 3 Monate ist. Stimmt das,"
    Grundsätzlich ja, aber die Fristen verlängern sich je nach bieheriger Mietdauer für den Vermieter:
    bei einer Mietzeit bis zu 5 Jahren um 3 Monate
    bei einer Mietzeit von 5 Jahren bis 8 Jahren um 6 Monate
    Bei einer Mietzeit ab 8 Jahren um 9 Monate.

    "gibt es Ausnahmen (z.B. bei möblierter Wohnung)?"
    Nicht, dass ich wüsste.

    "3. Dazu muss man auch sagen, dass der Vermieter im Vertrag geschrieben hat, dass er 10m² noch selber mietet, obowhl er in der Wohnung nie gelebt hat seit A und B da wohnen. Was ändert das an dem Fall?"
    Verstehe ich nicht.

  • Danke Benny,

    Ja, sie haben beide den MV unterschrieben. Es hat sich mittlerweile herausgestellt, dass obwohl er behauptet, 10qm von der Wohnung seien ihm reserviert, im Vertrag davon überhaupt nicht die Rede ist.

    VG

    Einmal editiert, zuletzt von orlok (11. April 2011 um 21:35)

  • Auch wenn Sie eine möblierte Wohnung gemietet haben, so gelten die gleichen Kündigungsfristen wie bei unmöbliertem Wohnraum. Die einzige Ausnahme sind Fälle, in denen Mieter möblierten Wohnraum in der Wohnung des Vermieters anmieten. Aber das ist hier definitv nicht er Fall. Ihr Vermieter kann sich also nicht auf eine verkürzte Kündigungsfrist berufen.

    Ansonsten muss ich Berny zustimmen.

    Zitat

    "3. Dazu muss man auch sagen, dass der Vermieter im Vertrag geschrieben hat, dass er 10m² noch selber mietet, obowhl er in der Wohnung nie gelebt hat seit A und B da wohnen. Was ändert das an dem Fall?"

    Hmm zahlt er denn auch Miete dafür? Aber selbst wenn im Vertrag vereinbart wurde, dass der Vermieter 10 m² noch selbst nutzt, so bedeutet dies noch lange nicht, dass er jede x-beliebige Person in der Wohnung unterbringen dürfte. Das Nutzungsrecht würde sich dann höchstens auf das Nutzungsrecht des Vermieters in Person beziehen. Obwohl ich arge Zweifel habe, dass ein solcher Passus überhaupt Gültigkeit hat, da die Art des Nutzungsrechts nicht näher bezeichnet ist.

  • Gruwo: danke für die Antwort und für die hilfreiche Kommentare. Angeblich zahlt er auch Miete dafür, wobei ich sagen muss, dass wenn ich sehe wieviel beide bezahlen und ich es vergleiche mit der Miete für eine Wohnung in München, kann es eigentlich nicht sein.

    Sie können es immer noch nicht fassen dass er sich traut so was zu fragen. Er glaubt bestimmt dass sie es eh akzeptieren werden, da sie sich mit deutschem Mietrecht nicht auskennen und auch kein Deutsch können.

    VG

  • orlok:

    "Sie können es immer noch nicht fassen dass er sich traut so was zu fragen."
    Nach dem Motto. Man kann es ja mal probieren.

    "Er glaubt bestimmt dass sie es eh akzeptieren werden, da sie sich mit deutschem Mietrecht nicht auskennen und auch kein Deutsch können."
    Eben... Habe (auch) noch nie gehört, dass in einem MV der VM vom M einen Raum "zurückmietet"... *kopfkratz*
    Ich würde mal prüfen, ob der VM einen Schlüssel von der Mietsache hat...

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