Wer bleibt Mieter, bzw. muss Miete nach Scheidung zahlen?

  • Guten Tag
    Ich werde mich zum neuen Jahr von meiner Frau scheiden lassen. Nun stellt sich für mich die Frage, wer denn Mieter der gemeinsamen Wohnung bleibt? Wir haben nämlich damals die Wohnung gemeinsam angemietet und dem entsprechend auch den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet.
    Und weil ich mir auch nicht so sicher bin, wer kommt für die Miete auf, wenn wir uns getrennt haben? Gibt es denn da eine Rechtsgrundlage, falls ich mich mit meiner Frau nicht einigen kann?

  • Hallo Soldat, in der Regel sieht es folgender Maßen aus. Wenn beide Ehepartner damals den Mietvertrag unterschrieben haben, können auch nur beide gemeinsam das Mietverhältnis kündigen. Und solange das Mietverhältnis fortbesteht und die Scheidung noch nicht vollzogen wurde, bzw. die Wohnung noch nicht gekündigt wurde, bleiben beide Ehepartner gegenüber dem Vermieter zur Mietzahlung verpflichtet. Daran ändert sich grundsätzlich auch dann nichts, wenn sich die Ehepartner trennen oder scheiden lassen, denn Fakt ist das, was im Mietvertrag steht und wer unterschrieben hat. Die beste Lösung ist hier ganz klar eine für beide Parteien einvernehmliche Lösung. Denn dem Vermieter wird es am Ende egal sein, wer weiter in der Wohnung lebt, bzw. von wem er dann die Miete bezahlt bekommt.

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