Guten Tag
Ich werde mich zum neuen Jahr von meiner Frau scheiden lassen. Nun stellt sich für mich die Frage, wer denn Mieter der gemeinsamen Wohnung bleibt? Wir haben nämlich damals die Wohnung gemeinsam angemietet und dem entsprechend auch den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet.
Und weil ich mir auch nicht so sicher bin, wer kommt für die Miete auf, wenn wir uns getrennt haben? Gibt es denn da eine Rechtsgrundlage, falls ich mich mit meiner Frau nicht einigen kann?
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