Renovierung nach 2,5 Jahren Mietdauer + Kündigung

  • Hallo ihr Lieben, ich habe eine kurze Frage zu unserem Mietvertrag und unseren Aufgaben bei Auszug.

    Wir haben unsere Wohnung vor kurzem gekündigt und eine Vorabnahme hat schon stattgefunden.

    Da war ich mir mit dem zuständigen Mitarbeiter sehr uneinig darüber, ob wir renovieren müssen. Wir sind zu keinem wirklichen Entschluss gekommen und wir haben nun zwei Wochen Zeit zu überlegen, wie/ob wir renovieren.

    Vertragstext von der Moderation gelöscht. Die Bewertung eines Vertragstextes ist individuelle Rechtsberatung im Einzelfall. Das darf per Gesetz nur ein Anwalt. Wir können hier nur allgemeine Hilfestellung geben.

    Wir verstehen das so, dass wir renovieren müssen, wenn wir entsprechend dieser Fristen in der Wohnung gelebt haben. Unsere Mietdauer beiträgt aber bei Auszug keine 2,5 Jahre!

    Ist das einfach doof formuliert und wir müssen alles Streichen oder sind wir auf der sicheren Seite und können ohne Renovierung ausziehen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (20. September 2019 um 15:42) aus folgendem Grund: Vertragstext entfernt

  • Hallo charlotte,

    Wenn allgemein gesagt eine Klausel zur Schönheitsrenovierung gesetzeskonform sein will, dann muss sie unbedingt auf den tatsächlichen Bedarf der Renovierung ausgerichtet sein. Das bedeutet, dass die angegbenen Fristen für die Durchführung nur eine allgemeine Empfehlung sind. Wenn die Wände aber noch vollkommen okay sind, dann muss auch nicht renoviert werden, eben bedarfsabhängig wie gesagt. Und das Gleiche gilt dann auch für den Auszug. Es ist sehr unterschiedlich, wie abgewohnt eine Wand aussehen kann, das lässt sich nicht verallgemeinern und man muss es sich jeweils anschauen.

    Außerdem kommt es darauf an, dass man die Wohnung renoviert bekommen hat, oder eine finanziellen Ausgleich vom Vermieter bekommen hat.

  • Danke schonmal für die Antwort!

    Wer entscheidet denn, ob die Wände noch okay sind?

    Bei der Vorabnahme wurde gesagt, dass die Wohnung sehr gut aussieht und wir besonders ordentliche Mieter sind. Natürlich ist der ein oder andere Fleck an der Wand, aber hier ist nichts vergilbt oder ähnliches.. Bohrlöcher werden natürlich zugespachtelt und an den Stellen würde ich auch nochmal überstreichen. Aber die komplette Wohnung inklusive Decken, Türen und Rahmen halte ich für sehr übertrieben und nicht notwendig.

  • Bohrlöcher werden natürlich zugespachtelt und an den Stellen würde ich auch nochmal überstreichen

    Das sollte man aber nicht machen, denn das gibt auf jeden Fall sichtbare Unterschiede, denn die richtige Farbe wird man nicht treffen. Und diese Flecken können dann als Beschädigung gewertet werden.

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