Gießwasser Kosten und deren Aufteilung

  • Hallo zusammen,

    Wir wohnen zur Miete in einem 7 Parteien Haus. Die 3 Parteien im Erdgeschoss gießen Ihre Gärten teilweise exzessiv mehrere Stunden am Tag, m.E. häufig entweder unnötig da der Boden noch nass genug ist oder übertrieben lange. Es wird oft einfach abwesend stundenlang der Schlauch oder Sprenger laufen gelassen und freundliche Bitten etwas maß zu halten ignoriert.

    Auf der Nebenkostenabrechnung sind nur die Positionen Be- und Entwässerung aufgeführt, die beide anteilmässig über die Wohnfläche auf alle verteilt werden. Abgesehen davon, dass mich sinnlose Wasserverschwendung ansich schon stark aufregt, muss ich ja diesen Wasserverbrauch ebenfalls mit bezahlen (ich gehe davon aus die Kosten sind Teil von Bewässerung), obwohl ich selbst nicht gieße und von diesen Gärten auch nichts direkt habe. Auf der Nebenkostenabrechnung wird nur eine Zählernummer aufgeführt, das ist dann wohl der Inhaus Wasserverbauch. Angeblich gibt es aber mehrere Gartenwasserzähler im Keller, davon steht aber nichts auf meiner Abrechnung.

    Telefonisch lässt sich bei der Hausverwaltung nichts klärendes herausfinden, der Ansprechpartner ist in letzter Zeit angeblich immer krank und ich sollte schriftlich anfragen.

    Generell wollte ich nun mal fragen, ob ich as Mieter überhaupt verpflichtet bin, dieses Gießwasser überhaupt zu bezahlen, welches unkontrollierbar von anderen Parteien verbraucht wird. Hier geht es ja nicht darum, ob jemand 10 min oder 30 min duscht, sondern draussen den Hahn aufdreht und irgendwann ein paar Stunden später wieder zu. Und das regelmässig. Könnte man gegen eine aussergewöhnlich höherer Wasserrechnung gegenüber dem Vorjahr vorgehen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Einmal editiert, zuletzt von Boddhi (20. September 2019 um 14:23)

  • Könnte man gegen eine aussergewöhnlich höherer Wasserrechnung gegenüber dem Vorjahr vorgehen?

    Klar kann man vom Vermieter verlangen, dass er eine tatsächliche erhöhte Wasserrechnung erklärt. Und als Mieter ohne Garten ist man auch nicht verpflichtet das Gießwasser der Nachbarn mitzutragen. Hier müssten mithilfe von Wasseruhren das Wasser dieser Mieter erfasst und rausgerechnet werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Köbes (20. September 2019 um 14:47)

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