2. Kündigung mit früherem Datum?

  • Hallo ihr Lieben,

    Ich habe im August meine Mietwohung (ich bin Mieter) zum 29. Februar 2020 gekündigt. Die Kündigung ist bereits bestätigt worden.

    Kann ich eine neue Kündigung schreiben, die z.B.: zum 31. Januar 2020 das Mietverhältnis beendet? Oder gilt die bereits bestätigte Kündigung zum 29. Februar 2020?

    Vielen Dank!

    Alaris

  • So lange die Frist von 3 Monaten eingehalten wird kann man auch zum 31.01.2020, oder auch zu einem noch früheren Termin kündigen. Da die Kündigung einer Wohnung nicht bestätigt werden muss ist eine Bestätigung nicht nötig.

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