Mängelbericht

  • Hi, guten Tag.

    Ich habe einen Mängelbericht bei Auszug einer Mietwohnung erhalten, die Mietdauer war 3 Jahre. Ich habe mich zum großen Teil darum gekümmert jedoch beanstandet der Vermieter selbst die kleinsten Angelegenheiten danach. Es ist ein Pfennig großer Sprung in einer der Küchenfliesen, das Silikon ist an einer der Fugen beschädigt und bei bestimmten Licht ist nun ein Kontrast zu sehen zwischen der Wand und der Stellen an denen gespachtelt und übermalt wurde. Er will Fachfirmen beauftragen dies alles beheben zu lassen und es mir in Rechnung stellen.

    Ich bin sehr dankbar für Informationen.

  • Hallo,

    man muss zwischen Beschädigungen unterscheiden und normale Abnutzungsspuren, die dann im Rahmen von Schönheitsreparaturen zu beseitigen sind.

    Bezüglich Beschädigungen kann der Vermieter selbst beseitigen lassen. Beschädigungen sind alle Schäden/Verschlechterungen die nicht durch das Abwohnen zustande gekommen. Etwa eine Delle im Parkett, weil ein schweres Möbelstück fallen gelassen worden ist.

    Bezüglich Schönheitsreparaturen kann das auf den Mieter umgelegt werden. Dieser muss die dann meistens laut Vertrag fachmännisch beseitigen. Ob jetzt leichte Kontraste darunter fallen ist vom Einzelfall abhängig, wahrscheinlich muss man die grundsätzlich nicht dulden, aber vllt sieht es anders aus, wenn die wirklich nur minimal sind. Hier ist eine Fristsetzung notwendig.

    Ich hoffe die Informationen sind hilfreich.

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