Kündigung was muss ich renovieren???

  • Hallo

    Bin ein bisschen verzweifelt wer kann helfen?????

    Ich habe meinen Mietvertrag gekündigt und bin nun am renovieren, habe im Obergeschoss neue Böden verlegt (3 Monate vor Kündigung) und wollte ursprünglich noch im Wohnzimmer neuen Boden verlegen, nun zieh ich aus, habe den alten Boden (Teppich ca 20 Jahre alt) schon rausgerissen. Kann ich den Boden so lassen??? Also ohne neuen Bodenbelag??? Habe den Teppich mit schweren Gerät entfernen müssen (war festgeklebt). Der Vermieter gab sein Einverständnis zum entfernen.

    Auch war in der Mietwohnung eine Küche vorhanden (auch schon zwanzig Jahre alt) habe den Geschirrspüler selten genutzt nach 4 Jahren ist er dann kaputt gegangen muss ich ihn auch ersetzten (, der Vermieter sagte bei mietbeginn das es ihm nichts ausmachen würde wenn ich die Küche entfernen würde) da sie aber drin war bräuchte ich mir keine kaufen und habe sie genutzt.

    Schnelle Antwort wäre super.

    Möchte mich eigentlich im guten trennen.

  • Hallo,

    Habe den Teppich mit schweren Gerät entfernen müssen (war festgeklebt). Der Vermieter gab sein Einverständnis zum entfernen.

    Es gilt sowieso, dass der Vermieter für die Mietsache verantwortlich ist und diese Instandhalten muss. Daher ist es ja grundsätzlich positiv, wenn der Mieter den Teppich auf seine Kosten ersetzt und du solltest auch darauf hinweisen, dass bereits anderer Teppich auf deine Kosten ersetzt worden ist.

    Ich nehme an das Verständnis zum entfernen wurde aber gegeben mit der Bedingung, dass ein Ersatz gelegt wird. Hier müsste man sich dann im Einzelfall anschauen wie hoch ein eventueller Schaden wäre, besonders unter Betrachtung von Abzug neu gegen alt. Einfach aber zunächst das Gespräch mit dem Vermieter suchen und das bereits vor der Wohnungsübergabe.

    Auch war in der Mietwohnung eine Küche vorhanden (auch schon zwanzig Jahre alt) habe den Geschirrspüler selten genutzt nach 4 Jahren ist er dann kaputt gegangen muss ich ihn auch ersetzten (, der Vermieter sagte bei mietbeginn das es ihm nichts ausmachen würde wenn ich die Küche entfernen würde) da sie aber drin war bräuchte ich mir keine kaufen und habe sie genutzt.

    Grundsätzlich ist sowieso der Vermieter für die Instandhaltung zuständig, wenn die Küche mit vermietet worden ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!