Sonderkündigungsrecht

  • Hallo,

    ich hoffe ich bekomme hier den ein oder anderen Tipp. Mein jetzt Exfreund und ich haben zusammen einen Mietvertrag abgeschlossen, der für mindestens zwei Jahre gilt und danach unbefristet ist. Wir wohnen beide noch nicht in der Wohnung. Mietbeginn ist der 1. September. Nun haben wir uns getrennt und er terrorisiert mich massiv. Ich kann also nicht mit ihm dort einziehen. Die Miete für zwei Wohnungen kann ich mir aber nicht leisten. Müsste dort aber auch für die Miete mit aufkommen. Gibt es für mich die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts? Ich bin alleinerziehend und habe nun Angst um meine finanzielle Existenz.

    Vielen Dank schon mal im Voraus

  • Hallo,

    das ist natürlich eine sehr schwierige Situation. Ich möchte dazu gerne ein paar allgemeine Hinweise geben, die dir leider nicht gefallen dürfen.

    Es gilt der Grundsatz, das Verträge binden "pacta sunt servanda" nennt sich das. Das bedeutet so viel, dass ein geschlossener Vertrag grundsätzlich gilt. Davon gibt es aber Ausnahmen, etwa ein Rücktrittsrecht, ein Anfechtungsrecht, Störung der Geschäftsgrundlage. Nur eine Beziehungstrennung dürfte das kaum erfüllen.

    Man könnte sich noch die Frage stellen, ob der Kündigungsverzicht wirksam ist, da müssen ein paar Sachen beachtet werden. Deine Klausel können wir hier leider nicht prüfen. Maximal darf er 4 Jahre gehen und muss für beide Seiten gelten, so viel zu den allgemeinen Anforderungen.

    Ob du die Sache nutzt und in der Wohnung wohnst ist unerheblich für die Frage der Mietzahlung, dass ist in § 537 BGB geregelt.

    Du kannst natürlich deinen Ex Freund in die Haftung nehmen, wenn er dir das wohnen in der Wohnung unmöglich macht, dann ist er dir zum Schadensersatz verpflichtet, das bedeutet das er dich soweit von deinen Mietzahlungen freizustellen hat.

    Du solltest dich mit den Vermietern in Verbindung setzen und denen die Sachlage erläutern, eventuell findet man ja eine einvernehmliche Lösung.

    Man muss aber auch sagen, dass die Lage für dich ja wirklich finanziell bedrohlich ist und die Kosten immens die durch die 2 Jahre bestehen würde, daher solltest du wirklich zum Anwalt gehen und alle deine rechtliche Möglichkeiten aufzeigen zu lassen, die du haben könntest, insb. gegen deinen Ex.

    Ich wünsche dir für deine Situation trotzdem noch, das es sich zum besseren wendet.

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