Verstopfter Abfluss mit Folgeschäden an Steckdose infolge von Stemmarbeiten - Kostenfrage

  • Guten Tag Zusammen,

    aufgrund aktueller Zahlungsforderungen meines Vermieters durch Instandsetzungsarbeiten möchte ich mich an euch wenden. Nach Nutzung der Suchfunktion und diversen Googlesuchen habe ich mir ein paar Infos eingeholt und möchte euch um eure Meinung, Erfahrungen bitten und ggf. Empfehlungen ersuchen. Ich bin für jeden Tipp und Erfahrungsbericht dankbar!

    Ist leider doch ein längerer Text geworden und auch wenn mir nicht mehr geholfen werden kann hoffe ich hier einen brauchbaren Erfahrungsbericht abliefern zu können:

    Der Schaden

    Anfang des Jahres hatten wir in unserer Mietwohnung eine Verstopfung im Badezimmerwaschbecken. Der Versuch die Verstopfung mit Rohrfreipulver in den Griff zu bekommen verschlimmerte die Situation weiter. Nach 30 Minuten pömpeln gab ich schließlich vorerst auf - das Wasser floss keinen Zentimeter ab. In Anlehnung an Google-Empfehlungen versuchte ich es mit einem aufgeklappten Metallkleiderbügel. Die Verstopfung saß tief und schließlich blieb der Kleiderbügel etwa 20-30 cm in der Rohrleitung stecken. Anfangs in Ruhe und abschließend mit gefühlvoller Gewalt verblieben meine Versuche den Kleiderbügel zu entfernen erfolglos. Resignierend beschloss ich den Vermieter zu kontaktieren um die Verstopfung zu beseitigen.

    Reparatur 1

    Schließlich kam eine Rohrreinigungsfachkraft. Diese konnte die Verstopfung anfangs ebenfalls nicht lösen, stemmte die Wand auf und tausche das verstopfte Rohrstück aus. Das Wasser fließt wieder ab. Das Loch in der Wand verbleibt. Das Wandloch ist übrigens ein durchgehendes Loch zwischen Badezimmer und Küche. Auf telefonische Anfrage das Loch zu verschließen wurde ich erstmal vertröstet, der Vermieter habe noch einige der Fliesen irgendwo und müsste erst mal sehen wie wir das machen... . Das Loch stört mich ehrlich gesagt nicht, ohne bücken sieht man es nicht, habe die Reparatur aus diesem Grund auch nicht mit Nachdruck vorangetrieben.

    Folgeschaden

    Ca. 3-4 Monate später bemerkte ich, dass ich in der Küche gelegentlich einen elektrisch gewischt bekommt. Wie ich dann herausgefunden habe bestand ein Erdungsfehler an der Steckdose, welche sich direkt an dem ausgestemmten Durchbruch befindet. Äußerte sich durch ein kribbeln wenn Spülbecken und Gehäuse Spülmaschine gleichzeitig berührt wurden. Messgerät zeigte Spannungen zwischen 30 V bis 100 V an.

    Reparatur 2

    Ich musste meine Vermieter mehrmals kontaktieren bis irgendwann der Elektriker kam und den Fehler behoben hatte. Das Loch in der Wand ist immer noch da.

    Rechnung

    Gestern dann die Post im Briefkasten. Der Vermieter stellt mir die Reparaturen in Rechnung. 570 € für die Rohrarbeiten und 80 € für den Elektriker. Der Rohrarbeiter hatte ca. 3-4 Stunden gebraucht, der Preis kommt mir was hoch vor. Der Elektriker brauchte ca. 1 Stunde, Preis erscheint mir realistisch.

    Meine Fragen an euch:

    - Der Vermieter hat mir keine Kostenaufstellung sondern nur die zwei Beträge gelistet. Steht mir eine genauere Kostenaufschlüsselung zu? Speziell die Rechnung der Rohrreinigung mit Stundenerfassung würde mich interessieren. Prinzipiell mache ich mir wenig Hoffnung die Kosten abzuwälzen, da ich mich mit der Aktion mit dem Kleiderbügel schon in der Schuld sehe.

    - Die ursprüngliche Verschmutzung ist auf Haare, vermutlich vom Rasieren zurückzuführen.

    - Folgeschaden an Steckdose. Hier könnte ich mir vorstellen, dass ich den Schaden ggf. auf den Rohrreiniger abschieben kann, wie seht ihr das?

    Schreiben vom Vermieter

    Im Brief schildert mein Vermieter die Situation nicht genau so wie ich sie beschrieben würde. Ich weiß nicht ob es einen Unterschied macht ihn hierbei zu widersprechen.

    "...funktionslos gewordene Steckdose..." - Die Steckdose "funktionierte", es lag ein Erdungsfehler vor. Die elektrischen Verbrauchen funktionierten trotz dem Fehler.

    "...haben Sie telefonisch mitgeteilt, dass Sie bereits mit einem Kleiderbügel versucht haben, diese zu beseitigen. Durch diesen Versuch hatten Sie die Verstopfung tiefer in Richtung Fallstrang gedrückt und brauchten professionelle Hilfe" - Ich habe mich mit dem Kleiderbügel immer nur schrittweise herangetastet und hatte nicht das Gefühl die verstopfte Stelle erreicht zu haben. Der Rohrreiniger meinte auch, dass die Verstopfung sehr tief war. Weiter sagte der Reiniger, dass die Verstopfung eher fest wie ein betonierter Pfropfen in der Leitung steckte, hier vermute ich die Schuld an dem Pulverreiniger. Heißt ich glaube nicht die Verstopfung tiefer hinein gedrückt zu haben.

    "...Neben den üblichen Ablagerungen wurden gemäß Arbeitsbericht Haare entfernt. Die durch Nutzerverhalten entstandene Verstopfung hat bisher folgende Kosten verursacht:..." - Hier werden die Haare hervorgehoben. Meines Wissens nach gehören Verstopfungen durch Haare zum üblichen Gebrauch. Eine Verstopfung alleine durch Haare bedingt ist meinem Wissens nach durch den Vermieter zu tragen. Stimmt das?

    Soviel dazu. Ich mache mir ehrlich gesagt nicht viel Hoffnung dagegen angehen zu können. Weiter muss ja auch noch das Loch geschlossen werden, was mir sicherlich auch in Rechnung gestellt werden wird. Frist zum Zahlen wurden mir ca. 10 Tage gegeben (3. September)

    Viel mehr Text geworden als ursprünglich geplant, Entschuldigung dafür :)...was denkt Ihr hierzu?

    Danke fürs Lesen.

    Viele Grüße

  • Willkommen,

    zunächst einmal der Hinweis, dass ein Forum keine Rechtsberatung durchführen darf, daher dürfen wir nicht auf deine Details eingehen, sondern können nur allgemeine Hinweise geben.

    1. Bei Verstopfungen geht es um die Frage, ob diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind oder schuldhaft verursacht worden sind. Bei dir kommen ja nicht nur Haare in Betracht, sondern auch der Einsatz von Rohrreiniger sowie deine Aktion mit dem Bügelhaken und einer Mängelanzeige die viel zu spät erfolgte, nämlich erst nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, anstatt vorher den Vermieter zu informieren, zu dem Zeitpunkt, wo das Wasser nicht mehr abflossen ist. Ob dich jetzt das ganze Verschulden trifft oder ggfs. nur ein Mitverschulden kann hier nicht geklärt werden.

    2. Allgemein hat man ein Anspruch auf eine Rechnung um zu prüfen könne, ob die geltend gemachte Höhe korrekt ist.

    3. Schäden die durch einen Dritten verursacht worden sind, müssen nur getragen werden, wenn dem Dritten keine Schuld zur Last fällt. Es geht dabei um die Frage der Kausalität zwischen Handlung des Schädigers und des Schadens. Grundsätzlich sind Folgeschäden auch erfasst, aber diese Kausalität kann unterbrochen werden, wenn ein Dritter ein Fehler macht. Auch kann nur im Einzelfall geklärt werden.

    Da es hier um eine nicht gerade geringe Summe geht, kann man eine rechtliche Prüfung in Betracht ziehen, aber auch hier kann die Gefahr bestehen, dass der Anwalt zum Ergebnis kommt, das sämtliche Kosten zu tragen sind.

    Gruß

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