Mietzahlung bei Zwangsverwaltung

  • Guten Tag,

    ich habe folgendes "Problem":

    am 26.06.19 wurde ich per Einwurfeinschreibn über die Zwangsverwaltung meines Vermieters informiert. Die Miete sollte ab 1.7.19 auf das angegebene Konto überwiesen werden.

    Allerding habe ich, wie das ganze zurückliegende Jahr, die Miete für Juli schon am 21.06. in bar an den Vermieter übergeben. Die habe ich der Zwangsverwalterin mitgeteilt und bei Übernhame auch eine Quittungskopie übergeben. Nun habe ich am 29.07.19 die Miete für August bezahlt, dies auch im Verwendungszweck angegeben. Gestern bekomme ich eine sehr unfreundliche email, ich hääte noch nicht für August gezahlt und solle dies sofort erledigen und ansonsten pünktlich zahlen. Ich habe alle Quittungen nochmals eingescannt und an sie verschickt und werde Montag dort anrufen.

    Meine Frage: Kann die Zwangsverwalterin die Augustmiete auf Juli buchen und ich so dopppelt zahlen müssen?

    Vielen Dank

    Mo

  • Hallo,

    die Mietforderungen ist durch deine Barzahlung gem. § 362 BGB untergegangen und muss nicht erneut geleistet werden. Dies muss du beweisen und kannst das durch die Quittung, daraus sollte sich eigentlich kein Problem ergeben.

    Du solltest die Reaktion der Zwangsverwalterin abwarten, eventuell gibt es nur zeitliche Überschneidungen oder etwas ist nicht zu den Akten gekommen.

    Sollte man danach weiterhin auf die Mietzahlungen bestehen solltest du die Sache von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob es nicht doch irgendwo ein Problem gibt. Denn bei zwei Monatsmieten kann man bereits fristlos kündigen.

  • Vielen Dank darkshadow,

    belegen kann ich beide Zahlungen und ich bin im Mieterverein incl. Rechtschutz. Was mich unruhig macht, ist die Tatsache, dass ich mit der Anwältin genau darüber gesprochen hatte und ihr die Juliquittung in Kopie gegeben hatte, außerdem hatte sie auf ihr Aufnahmegerät gesprochen, dass sie die Juli-Miete vom Vermieter zurück fordern will. Gerade habe ich auch noch gelesen, dass, wenn die Zwangsübernahme erst nach dem 15. des Monats ist, bei uns war es der 27.6., wäre die Zahlung der Folgemiete (Juli) noch nicht an die zwangsvollstreckung Anwältin fällig, somit hätte ich auch nichts falsch gemacht, nach meiner Meinungen.

    Ich kann vor allem den Ton nicht nachvollziehen in dem die E-Mail verfasst wurde. " Zahlen Sie sofort und demnächst pünktlich", wenn man sein Leben lang nichts schuldig geblieben ist, stößt einem so etwas doch sehr auf. Nun gut, ich muss bis Montag warten um eine Erklärung zu bekommen.

    Vielen Dank

    Mo

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