Kind bleibt in gemeinsamer Wohnung

  • Hallo, wir haben gerade einen Fall, bei dem uns hoffentlich hier jemand helfen kann.

    Meine Freundin wohnt seit 13 Jahren mit ihrem Sohn in einem gemeinsamen kleinen Haus zur Miete. Nun zieht sie zu mir, und ihr Sohn möchte dort wohnen bleiben. Das ist wohl okay.

    Um die Miete zahlen zu können, muss er aber ein Zimmer untervermieten.

    Ist das rechtlich in Ordnung, oder kann der Vermieter daraufhin den Mietvertrag kündigen?

    Vielen Dank schon mal für mögliche Antworten!

  • Die Rechtslage ist schwieriger als man vllt denken mag.

    Das Problem hier ist, dass die Mutter die Mieterin bleibt, der Sohn tritt nicht in das Vertragsverhältnis ein.

    Weiterhin ergibt sich dann das Problem der Untervermietung. Dafür braucht man immer eine Genehmigung vom Vermieter. Dieser muss diese erteilen, wenn nur ein Teil der Wohnung untervermietet wird und ein berechtigtes Interesse besteht. Jetzt ist aber die Frage, ob nur ein Teil untervermietet wird, wenn die Mutter gänzlich auszieht und nur der Sohn weiter wohnt. Das ist in meinen Augen nicht eindeutig und müsste juristisch zunächst geklärt werden. Dies kann aber nur ein Rechtsanwalt machen.

    Daher solltet ihr den Vermieter erstmal im Erlaubnis bitten, denn das müsst ihr sowieso und je nach Reaktion kann man dann weiter entscheiden.

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