Darf mir das der Vermieter berrechnen?

  • Hallo liebe Foris,

    Ich habe mich soeben hier angemeldet, weil ich eine Frage zwecks Nebenkostenabrechnung habe. Ich hoffe nun auf Antworten, auf die ich mich verlassen kann!

    Heute kam unsere Nebenkostenabrechnung. Mit erschrecken stellten wir fest, das uns der Austausch des tropfenden Spülkasten berechnet wurde. Dies betrug 118 €.

    Im Mietvertrag steht (ich zietiere):
    "1. Der Mieter trägt, auch wenn ihm kein Verschulden trifft, die Kosten für kleinere Instandhaltungen in der Mietsache. Diese umfassen das Beheben kleiner Schäden an solchen Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, [....]. Die vorgenannte Verpflichtung betrifft insbesondere elektrische Schalter [... ect...], Mischbatterien, Druckspüler, Spülkäste, [...].
    2. Die vom Mieter zu tragende Kosten für Kleinreperaturen betragen einschließlich der eventuellen Umsatzsteuer 100€ im Einzelfall. Sie dürfen insgesamt 200€ je Kalenderjahr nicht übersteigen."

    Was bedeutet das im Klartext? Müssen wir dies nun zahlen? Es sind ja über 100€. Um genau zu seien 118,20€.
    Bestehend aus:
    - Spülkasten = 49,95€
    - Stundenlohn 1,25Std = 49,88€
    - 19%Mwst = 18,87€.


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Sie sollten mit Ihrem Vermieter zum einen das Lesen und Verstehen von Mietverträgen üben, zum anderen sollten Sie ihm erklären, dass 118,- € mehr ist als die vereinbarten 100,- €.

    Da bei dieser kleinen Sache schon ein dicker Fehler (Absicht oder nur Dummheit?) steckt, sollten Sie unbedingt die übrige Anrechnung von einem Experten prüfen lassen.

  • Hallo milkshake1007,

    "der Austausch des tropfenden Spülkasten berechnet wurde. Dies betrug 118 €."
    Austausch eines kompletten Installationsgegenstandes ist kein Beheben eines kleine Schadens (bspw. Tausch einer Dichtung), wie nachfolgend beschrieben: "Kosten für ... das Beheben kleiner Schäden an ...Spülkästen, [...]."

    "2. Die vom Mieter zu tragende Kosten für Kleinreperaturen betragen einschließlich der eventuellen Umsatzsteuer 100€ im Einzelfall. Sie dürfen insgesamt 200€ je Kalenderjahr nicht übersteigen."
    Ist aus vorgenannten Gründen gegenstandslos. Ausserdem dürfte der Gesamtreparaturpreis max. 100€ betragen, auch ist hier nicht von einem Eigenanteil die Rede.

    "Was bedeutet das im Klartext?"
    Dürfte nun noch deutlicher geworden sein?!

    "Müssen wir dies nun zahlen?"
    Meiner Meinung nach nicht.

  • Die Ihnen im Wege der Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellten Kosten von 118,00 € übersteigen den im Mietvertrag vereinbarten Betrag von 100.00 € für den Einzelfall und sind somit komplett vom Vermieter zu tragen.

  • Die Ihnen im Wege der Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellten Kosten von 118,00 € übersteigen den im Mietvertrag vereinbarten Betrag von 100.00 € für den Einzelfall und sind somit komplett vom Vermieter zu tragen.


    Reparaturkosten abzurechnen ist sowieso nicht zulässig im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.

  • Hallo!
    Wow, ich bin total begeistert von Ihren Antworten.


    ... und bitte nicht vergessen: Hier werden Meinungen geäussert und keine Rechtsberatung erteilt.
    Ich würde mich auch nicht unbedingt auf DIESES Forum berufen, sondern - falls es überhaupt nachgefragt wird - entweder nicht beantworten oder bestenfalls auf Informationen von ausserhalb berufen.

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