Nachteile durch Mietvertrag?

  • Hallo liebe Leute,


    ich habe heute per Mail meinen neuen Mietvertrag erhalten und soll drüber schauen, ob so alles passt. Zwei Dinge sind mir dabei besonders ins Auge gefallen:

    Es ist im MV keine qm Zahl der Wohnfläche angegeben, sondern "Etwaige Flächenangaben dienen nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich vielmehr aus der Anzahl der vermieteten Räume.

    Da ich die Wohnung über paar Ecke vermittelt bekommen habe und mir gesagt wurde, die Wohnung sei ca. 60qm groß (nach meinem Empfinden nicht), wollte ich fragen, welche Nachteile können sich durch diese Formulierung ergeben?


    Als zweites ist im MV 2 Zimmer und 1 Küche angegeben, dabei gibt es eigentlich nur 2 Wohnräume und die Küche befindet sich quasi in einem der Wohnräume, weshalb quasi nur die Anschlüsse da sind. Kann die Küche dann überhaupt so im MV angegeben werden? Und gleiche Frage wie oben, ergeben sich für mich dadurch Nachteile?


    MfG

  • Es ist im MV keine qm Zahl der Wohnfläche angegeben, sondern "Etwaige Flächenangaben dienen nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich vielmehr aus der Anzahl der vermieteten Räume.

    Solche Formulierungen sollen eine Mangel aufgrund der Wohnungsgröße ausschließen und sind in der Regel wirksam. Wenn etwa in einem Vertrag diese Klausel steht und eine Angabe mit ca. 80 qm, so wird kein Mangel begründet, wenn eine neue Messung nur noch 70qm ergibt.

    Kann die Küche dann überhaupt so im MV angegeben werden?

    Ich würde grundsätzlich bei der Nennung einer Küche nicht notwendigerweise davon ausgehen, dass die Küche ein eigener Raum sein muss, sondern eben nur, dass eine Kochmöglichkeit vorhanden ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!