Reparatur des Rollogurtes

  • Guten Tag,

    ich weiß jetzt nicht, ob ich hier richtig bin, versuche es aber trotzdem mal.

    Es geht um folgendes: Der Gurt vom Rollo ist gerissen. Der Vermieter besorgte auf meine Kosten einen neuen Gurt. Es sind hier eigentlich nur minimale Beträge, mir geht es aber ums Prinzip. Nun kam ein Handwerker, der den Gurt anbrachte. Auf der Rechnung stand nur die Ausgabe für den Gurt von 13,59 €. Das ist die Rechnung von dem Baumarkt, wo der Gurt gekauft wurde. Handschriftlich stand nur noch der Vermerk "+ Montage". Auf meine Frage, wie viel ich bezahlen muss, meinte er, dass ihm der Vermieter gesagt hat, dass er 35 € verlangen soll ! Das kann doch nicht sein oder? Kann ich eine ordentliche Rechnung vom Vermieter verlangen? Ich habe aber nur Angst, dass er mir mit Kündigung droht, ich wohne mit meinem Mann seit 10 Jahren in dieser Wohnung. Oder soll ich den Betrag ganz einfach bezahlen, damit ich meine Ruhe habe?

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Freundliche Grüße und einen schönen Tag noch.

    Malin


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    Fruggel

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (4. August 2019 um 14:24)

  • Vermutlich hast Du eine sogenannte Kleinstreparaturklausel in deinem Mietvertrag, wonach Du kleine Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag selbst zahlen musst. Da würde ich aber nochmal nachschauen.

    Natürlich könntest Du eine Rechnung direkt vom Vermieter fordern, allerdings ändert das vermutlich nichts an der Tatsache, dass Du den Betrag zahlen müsstest.

    Ich habe aber nur Angst, dass er mir mit Kündigung droht

    Keine Angst, dass ist absolut kein Kündigungsgrund.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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