Nebenkostenabrechnung erst zu Auszug nach 5 Jahren

  • Hallo zusammen,

    ich habe aktuell ein kleines Problem das ich gerne schildern möchte:

    Ich bin 2014 in eine Wohnung gezogen und habe bis zu meinem Auszug dieses Jahr noch nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten, auch auf Nachfragen nicht.

    Zum Auszug hat es mein Vermieter endlich geschafft und alle 5 Jahre meiner Mietzeit in eine Abrechnung gepackt, natürlich mit einer saftigen Nachforderung von seiner Seite.

    Man muss dazu sagen dass er niemals eine Ablesung der Zählerstände gemacht hat, es sind also nur die Anfangswerte 2014 und die Schlusswerte 2019 bekannt.

    Als Grundlage der Berechnung hat der Vermieter die Preise von 2019 genommen, obwohl diese sicherlich von Jahr zu Jahr differiert haben.

    Hinzu kommt noch dass mir beim Ablesen der Zählerstände zum Auszug aufgefallen ist dass die Zähler nicht mehr geeicht sind, Warmwasser war bis 2017 und Kaltwasser und Wärmemenge bis 2018.

    Jetzt ist natürlich meine Frage ob ich die Abrechnung so akzeptieren muss oder inwiefern ich dagegen vorgehen kann.

    Vielen Dank schonmal falls sich jemand die Zeit nimmt mir hier unterstützend unter die Arme zu greifen

  • Laut Gesetz hat der Vermieter nur 12 Monate Zeit für die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung und diese darf auch nur maximal 12 Monate umfassen, § 566 BGB. So kann ein Vermieter zum Beispiel für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2018-31-12.2018 bis zum Ende des Jahres 2019 abrechnen.

    Wenn der Vermieter gar keine Abrechnung erstellt und der Mieter ausgezogen ist, kann der Mieter seine Vorauszahlungen zurückverlangen, soweit diese nicht verjährt sind oder nicht doch noch abgerechnet werden kann, Details bitte hier nachlesen: Rückforderungsrecht von Vorauszahlungen

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