Auflösung der WG: Letzter Hauptmieter soll Renovierungskosten aller WG-Jahre tragen

  • Liebe Community,

    folgende Situation:

    Ich bin Hauptmieter einer Wohnung und habe jeweils einen Untermietvertrag mit meinen beiden Mitbewohnern.

    Ich habe die Wohnung gekündigt, daraufhin hat uns die Hausverwaltung mitgeteilt, dass die Wohnung zukünftig nicht mehr als WG zugelassen wird.

    Heißt für uns (für mich und meine beiden Mitbewohner) konkret: Wir müssen die Wohnung verlassen und renovieren.

    Die Wohnung ist seit rund 10 Jahren in WG Besitz. In diesen 10 Jahren hat der Hauptmieter einfach immer gewechselt. Ich bin seit 3 Jahren Hauptmieter, davor habe ich bereits 2 Jahre in dieser Wohnung gewohnt, da war noch mein damaliger Mitbewohner Hauptmieter, bevor er die WG verlassen hat. Ich habe also an seiner Stelle einen Mietvertrag abgeschlossen.

    Damals gab es ein Übergabeprotokoll in dem bei jeder Position angekreuzt wurde: Renoviert/Nicht renovierungsbedürftig.

    Nun wurde mir mitgeteilt, dass die Wohnung in einem einwandfreien und renovierten Zustand übergeben werden muss.

    Dass ich die Wände weiß streiche, Löcher stopfe etc ist mir klar. Zusätzlich soll ich aber für alle Schäden (Macken in Türrahmen & Fliesen) aufkommen. Also für alle Schäden die in den letzten 10 Jahren so entstanden sind.

    Ungefährer Wortlaut der Hausverwaltung: "Ja, also, dafür dass Sie die Wohnung damals einfach so unkompliziert übernehmen konnten war Bedingung, dass sie zustimmen dass sie die Wohnung in einem solchen Fall renovieren sonst bleiben wir ja auf den ganzen Schäden sitzen".

    Angeblich wurde mir das beim Abschließen des Mietvertrags mitgeteilt. Habe das aber nicht schriftlich. Das einzige was ich habe ist das Übergabeprotokoll in dem steht, dass alles einwandfrei ist.

    Ich finde: Ich sollte die Wohnung nicht in einem bessere Zustand übergeben als ich sie selbst vor 3 Jahren übernommen habe. Egal was die 7 Jahre davor war und was angeblich Bedingung für irgendwas war (Eine dazu eingetragene Klausel habe ich im Mietvertrag nicht gefunden und ich denke standardmäßig ist sowas nicht im Mietvertrag vermerkt). Mit den 7 jähren vor mir habe ich doch faktisch gar nichts zu tun. Die Macken waren schon drin seit ich die Wohnung bewohne, also bereits seit ich Hauptmieter geworden bin vor 3 Jahren.

    Da damals im Protokoll angegeben wurde "alles einwandfrei und nicht renovierungsbedürftig" heißt das nicht, dass in deren Augen die Macken in den Türrahmen einen "nicht renovierungsbedürftigen Zustand" darstellen? ;) Natürlich weiß ich, dass "nicht renovierungsbedürftig" heißt dass alles tiptop ist und keine Macken vorhanden sind. Aber wenn sie ankreuzen, dass es nicht renovierungsbedürftig ist, gehören in deren Augen doch die Macken zum "Normalen" ;)...

    Wenn ich nicht zahle, müssten die mir nicht dann beweisen, dass als ich Hauptmieter geworden bin KEINE Macken im Türrahmen waren? (was sie nicht können) Sie haben ja schließlich vor 3 Jahren angekreuzt, dass alles okay ist.


    Vielleicht kann mir hier der ein oder andere mit Erfahrungswerten helfen. Ich glaube nicht, dass das Ganze ganz koscher ist. Ich vermute eher, dass das Vorgehen rein rechtlich nicht ok ist, sie deshalb nichts im Vertrag vermerkt haben, aber es ja jetzt erstmal bei mir versuchen können.

    Vielen Dank!!

  • Wenn ich nicht zahle, müssten die mir nicht dann beweisen, dass als ich Hauptmieter geworden bin KEINE Macken im Türrahmen waren? (was sie nicht können) Sie haben ja schließlich vor 3 Jahren angekreuzt, dass alles okay ist.

    Nein, die Beweislast geht viel mehr in die Richtung, dass du nachweisen muss, dass du die Macken nicht verursacht hast.

    Hier muss aber im Einzelfall geprüft werden, was für ein Vertragsverhältnis hier vorliegt.

    Es scheint aber so, dass hier ein neues Mietvertrag abgeschlossen worden ist, nur nach diesen richtet sich dann die Verpflichtung zur Schönheitsreparaturen, die Wohnung wurde in diesem Sinne ja unrenoviert übernommen und es fehlt an einen Ausgleich. So dass eine Übertragung der Schönheitsreparaturen nicht per AGB möglich ist. Aber durchaus durch eine Individualvereinbarung.

    Falls der Mietvertrag übernommen worden ist oder eine Schuldübernahme vorliegt, könntest du wirksam verpflichtet worden sein dazu.

    Das ist nur ein grober Überblick, eine endgültige Beurteilung der Rechtslage ist nur möglich bei Kenntnis sämtlicher Vertragsunterlagen und anderen Umständen, hier sollte man doch eine Rechtsberatung durch einen Anwalt oder Mietverein und Betracht ziehen.

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