Untervermieter Zahlt nicht! befristeter Mietvertrag

  • Guten Tag , meine Freundin und ich haben eine neue Wohnung und sind auch schon eingezogen, aufgrund der doppelten mietbelastung sind wir noch vertraglich bis zum 31.8 an der alten Wohnung gebunden sind haben wir die Wohnung bzw 1 Zimmer möbliert befristet untervermietet. Die 2 Personen die das Zimmer mieten haben noch nicht bezahlt und haben einfach das Schloss der Wohnung gewechselt. Wir haben nun Angst das die aus der Wohnung nicht mehr nach dem 31.8 verlassen wollen da unser Mietvertrag da auch auslaufen wird. Müssen wir eine Abmahnung geben wegen nicht gezahlter Miete oder können wir sie kündigen?

  • Müssen wir eine Abmahnung geben wegen nicht gezahlter Miete oder können wir sie kündigen?

    Eine Abmahnung kann nie schaden, also lieber machen. Aber sobald der Untermieter mit der zweiten Mietzahlung ebenfalls im Verzug ist, kann fristlos gekündigt werden ohne das es vorher einer Abmahnung bedarf, so der Grundsatz. Man sollte in diesem Moment auch hilfsweise die ordentliche Kündigung erklären, falls die Befristung des Mietverhältnis aus irgendeinem Grund unwirksam sein sollte.

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