Gültiger Kündigungsgrund? Vermieter will an Studenten spezifischer Stadt vermieten.

  • Guten Tag.
    Ich wohne in einen (möblierten) Zimmer in einer WG in Stadt A, doch studiere ich in der nahe gelegenen Stadt B.
    Nun hat der Hausverein sich entschieden, dass sie "vorwiegend Wohnraum für Studenten der Stadt A zur Verfügung stellen wollen".
    Nun hat mir der Vermieter also die Kündigung eingereicht, und ich soll doch bitte in weniger als 2 Monaten das Zimmer räumen.

    Dies ist doch auf keinen Fall ein gültiger Kündigungsgrund?
    Es handelt sich hier nicht um Eigenbedarf, Vertragsverletzung oder Wirtschaftliche Gründe?
    Was kann ich nun tun?

    Ich hab keine Lust nach so kurzer Zeit schon wieder diesen Umzugsstress mitzumachen, vor allem da ich noch eine Klausur vor mir habe und schon Pläne für den nächsten Monat hatte. ;(

    Ich bedanke mich schon mal für jede Hilfe!

  • Entscheidend ist die Frage, ob hier ein Mietverhältnis im Sinne von § 549 II, III BGB vorliegt. Die Frist von weniger als zwei Monate wäre aber zu kurz angesetzt nach § 573c BGB.

    Aber selbst wenn dein Mietverhältnis nicht unter § 549 BGB fällt, könnte ein Kündigungsgrund darin gesehen werden, dass hier öffentliches Interesse bedient wird und deswegen ein berechtiges Interesse des Vermieters vorliegt. Sowas sind aber immer Einzelfallprüfungen und die Anforderungen daran sind nicht zu unterschätzen, aber erwähnen sollte man das.

    Man sollte also in Erwägung ziehen die Kündigung rechtlich prüfen zu lassen durch einen Juristen, der alle Einzelheiten miteinbeziehen kann in die Prüfung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!