• Hallo!
    Folgende Situation:
    5. Stock, kleine Dachterrasse, außen vor der Brüstung haben sich ( bereits vor Einzug ) "Bäumchen angesiedelt". Die Wurzeln heben die Fliesen hoch, wachsen in`s Dach und die Brüstung wird locker. Sicherheitsrisiko?!?!?!
    Habe meinem Vermieter eine Mail wegen Behebung des Problems geschickt und ihm eine Frist bis zum 15.05.11 gesetzt. Reicht das? Reicht eine Mail? Was kann ich noch tun?
    Mein Vermieter weiß von diesem Problem. Ich habe ihn bereits Ende 2009 per Mail deswegen in Kenntniss gesetzt. Letzten Sommer waren auch Handwerker da, aber die haben die Pflanzen nur abgeschnitten. Natürlich wachsen sie ( inkl Wurzeln ) nun weiter und das Problem verschlimmert sich.

    Da ich heute eine Email von meinem Vermieter bekommen habe, hänge ich alles mal unten an. Ich bin am 01.07.09 eingezogen und meine erste Mail an ihn ist vom 03.07.09. Bei der Übergabe haben wir das Problem besprochen, denn die Bäume waren ja bereits bei Einzug da. Außerdem wurden sie vom Vermieter einmal abgeschnitten, ohne dass mir etwas in Rechnung gestellt wurde....also hat er den Mängel doch "als seinen" anerkannt, oder???
    Siehe unten und vielen Dank!!!

    Sehr geehrte Frau ,

    in vorstehender Angelegenheit teilen wir Ihnen mit, daß die
    Instandhaltung und Pflege der Terrasse nicht Aufgabe Ihrer Vermieterin
    ist. In § 8 Ziff. 1 des Mietvertrages haben Sie sich zu Folgendem
    verpflichtet: " Der Mieter hat die gemieteten und gemeinschaftlichen
    Räume und Flächen, auch Balkone und Terrassen, schonend sowie pfleglich
    zu behandeln und zu reinigen. Es obliegt Ihnen damit auch, Unkraut und
    Pflanzenwuchs auf der Terrasse zu beseitigen. Nach Ihren Angaben sind
    Sie offensichtlich Ihren diesbezüglichen Verpflichtungen seit Beginn des
    Mietverhältnisses nicht nachgekommen, so daß Schaden an dem Geländer
    droht. Namens und im Auftrag Ihrer Vermieterin haben wir Sie hierdurch
    aufzufordern, den nach Ihren Angaben offenbar zwischenzeitlich
    bestehenden Pflanzenwuchs bis spätestens 13. April 2011 fachgerecht zu
    beseitigen. Sollten Sie die erforderlichen Arbeiten nicht fristgerecht
    erledigen, werden wir diese in Auftrag geben und Sie alsdann mit den
    entstandenen Kosten belasten. Bezüglich der Luke wird sich die Firma
    Köhne GmbH bei Ihnen telefonisch zwecks Vereinbarung eines Termins
    melden.

    Ihre e-mail und auch Ihr Telefonanruf vom letzten Freitag lassen den
    Schluß zu, daß Sie sich in der von Ihnen angemieteten Wohnung nicht mehr
    wohl fühlen. Wir regen daher nochmals die Auflösung des
    Mietverhältnisses an.


    Mit freundlichen Grüßen

    Rechtsanwalt


    -----Original Message-----
    Date: Fri, 01 Apr 2011 20:21:46 +0200
    Subject: WG: Wohnung
    From:
    To:

    Hallo Herr !
    Nachdem die letzten 1 1/2 Jahre noch immer nichts passiert ist, möchte
    ich Sie noch einmal auf unten genannte Probleme aufmerksam machen.
    Die Luke im Dach ist noch immer undicht und auch die Bäume an der
    Balkonbrüstung sind noch nicht entfernt. Letzten Sommer haben die
    Dacharbeiter die Pflanzen zwar abgeschnitten, aber nicht die Wurzeln
    entfernt. Sowohl Frau als auch ich haben Ihnen dies
    telefonisch mitgeteilt, da uns die Arbeiter vor den Gefahren einer
    lockeren Balkonbrüstung gewarnt haben. Mangels Auftrag Ihrerseits
    wurde hier dann leider nur die Spitze des Eisbergs entfernt. Die Bäume
    wachsen nun weiter und sind inzwischen wieder einen halben Meter hoch.
    Ebenfalls heben sich die Fliesen und die Brüstung weiter an.Da dies
    ein unzumutbares und nicht planbares Sicherheitsrisiko darstellt,
    möchte ich Sie bitten, dies bis zum 15.05.11 zu beheben. Ebenfalls
    möchte ich Sie um Abdichtung der Dachluke bis zum 15.05.11 bitten, da
    es nicht nur extrem zugig ist, sondern hier vermutlich auch die
    Substanz des Daches beschädigt wird.
    Vielen Dank!
    Mfg,

    --->_ schrieb am Mi,
    25.11.2009:

    Von: <
    Betreff: WG: Wohnung
    An: ra
    Datum: Mittwoch, 25. November, 2009 17:19 Uhr

    Hallo ! Ich habe ein Problem in meiner Wohnung. Die
    Dachschräge im Küchenbereich hat ein kleines "Gucklock", aus dem es
    fürchertlich zieht. Es kommt zwar kein Regen rein, aber der Wind zieht
    fast ungebremst rein. Da ich hier in der Wohnung ja auch nur eine
    Heizung habe, wäre es schön, wenn dies schnell behoben werden könnte.
    Zudem möchte ich Sie auch noch einmal auf den Balkon aufmerksam
    machen. Hier heben sich die Fliesen hab. Ich bin ziemlich sicher, dass
    die Balkonbrüstung davon früher oder später auch betroffen sein wird
    und instabil werden könnte. Hier war zwar einmal ein Handwerker da,
    aber seitdem habe ich nichts mehr gehört. Vielen Dank für Ihre
    Rückmeldung und einen schönen Abend, Fr,
    3.7.2009:

    Von:
    Betreff: Wohnung
    An:
    Datum: Freitag, 3. Juli 2009, 13:31

    Hallo Herr ! Leider konnte ich Sie auf Ihrem Handy nicht
    erreichen, daher hier eine kurze Mail.... Ich bin nun bis Dienstag
    übernächster Woche ausser Haus und somit wäre genug Zeit für die
    Handwerker, den einen oder anderen Mangel zu beseitigen. Sollten Sie
    keinen weiteren Schlüssel haben, so habe ich einen Ersatz bei meiner
    direkten Nachbarin Frau abgegeben. Sie sagten mir, dass
    Sie folgendes noch erledigen möchten: - Reparatur der Fenster und
    Türen im Wohnzimmer; sie schliessen nur extrem schwer / quasi mit
    Gewalt und ich befürchte, dass sie zeitnah kaputt gehen, wenn da
    nichts gemacht wird - die Bäumchen an der Balkonbrüstung --> Fliesen
    heben sich ab - die Balkonbegrenzung streichen - Anbringen der
    Klingel-/sowie Briefkastenschildchen Übrigens hängt auch die
    Duschkabine nur noch am seidenen Faden.....ebenso wie der
    Handtuchhalter. Ich würde mich auch noch über eine kurze Info zum
    Thema Streichen/Lackieren freuen....USWUSWUSW

    Einmal editiert, zuletzt von baglock (4. April 2011 um 19:28)

  • Und, wo ist die Frage?

    Aber, wenn mietvertraglich mit der Mieterin die Entfernung von Unkraut und Pflanzenwuchs vereinbart ist, dann verstehe ich nicht, warum Sie sich vor dieser Verpflichtung drücken wollen?

  • Hi! Ich will mich ja nicht drücken. Die Terrasse ist tip top gepflegt. Allerdings rede ich in diesem Fall nicht von ein bißchen Unkraut. Die Bäume waren schon bei Einzug da. Wenn ich die entfernen wollte, müßte ich die komplette Terrasse aufreißen.
    Vermieter hat zudem gesagt, dass dies schnell gemacht werden muss und er sich darum kümmern wird. Daher hat er ja auch die Handwerker auf seine Kosten bestellt.
    Frage ist:
    Zeigt er damit nicht, dass es seine Sache ist?? Und er diese Sanierungsarbeiten übernehmen muss? Wie gesagt, es geht hier nicht um ein bißchen Unkraut zwischen den Fliesen....
    Danke und LG

  • Schneiden Sie die Sträucher so kurz wie möglich, zu mehr haben Sie sich im Mietvertrag nicht verpflichtet. Wenn die Wurzeln die Platten anheben ist das nicht Ihr Problem.

    Sie sollten aber zu Ihrer Sicherheit den Sachverhalt Ihrem Vermieter per Einschreiben mitteilen, Telefonate und eMails taugen nicht als Beweis.

    Das gilt übrigens für alle Mängel, die während der Mietzeit auftreten. Das ist mehr als nur Schadenabwehr.

  • Hallo,

    ich würde dem VM per Einwurfeinschreiben mitteilen, dass ich, soweit von der Terasse aus machbar, den Pflanzenwuchs permanent und auch jetzt wieder entfernt habe, so wie es mietvertraglich vereinbart ist.
    Die inzwischen weiterlebenden sich in der Bausubstanz befindlichen und auch sie unaufhaltsam weiter schädigenden Wurzeln sind in Anlehnung an § 535 BGB vom Vermieter zu beseitigen bzw. zu bekämpfen.
    Die Abdichtung der Dachluke ist ebenfalls Angelegenheit des VM aufgrund derselben Rechtsvorschrift.
    Ich würde den VM auffordern, zeitnah seinen Verpflichtungen nachzukommen, falls er daran interessiert sein sollte, seine Bausubstanz zu erhalten. [Manche Leute verstehen erst, wenn's polemisch kommt...]

    Das wäre das, was ich dem VM schreiben würde. Wohlgemerkt, was Du machst, ist Deine Angelegenheit. Rechtsberaten kann, darf und tue ich nicht. Kannst Dich natürlich auch gerne anwaltlich beraten lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (4. April 2011 um 22:26)

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