Mietvertrag bei Wohnflächenabweichung gültig?

  • Hallo zusammen,

    ich wohne seit November in meiner neuen Wohnung. In der damaligen Anzeige im Internet waren ca. 65 qm angegeben.

    Diese wurden damals jedoch nicht im Mietvertrag angegeben. Ich habe Fläche nun nachgemessen und komme auf ca 53qm.

    In der Zeichnung vom Grundriss stehen nur 58,1qm. Diesen konnte ich online finden.

    Im Mietvertrag steht etwas von einem Balkon, was jedoch eine Terasse ist.

    Gibt es eine Möglichkeit, aus diesem Vertrag durch diese Umstände schneller raus zu kommen?

    MfG

    Lasse

  • Gibt es eine Möglichkeit, aus diesem Vertrag durch diese Umstände schneller raus zu kommen?

    Da sehe ich schlechte Chancen.

    Man müsste zunächst prüfen, ob für die Wohnung überhaupt eine wirksame Vereinbarung über die Größe getroffen wurde. Dagegen spricht, das eine Angabe im Mietvertrag fehlt. Es ist zwar möglich, dass auch außerhalb des Vertrages gemachten Angaben Bestandteil von Mietvertrag werden, aber das muss im Einzelfall geprüft werden, am besten durch einen Mietverein oder einen Anwalt.

    Bezüglich der Terrasse hat man ja sicherlich bereits vor Vertragsunterzeichnung gesehen, dass es Mangel vorliegt. Daher dürften hier Mängelrechte ausgeschlossen sein.

  • Im Mietvertrag steht etwas von einem Balkon, was jedoch eine Terasse ist.

    Und Terrassen und Balkone werden laut Wohnflächenverordnung mit 25 - 50 % als Wohnfläche gerechnet. Dann könnte das mit dem Mietvertrag und den 65 m² ja passen.

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